Hallo Zusammen,
wir haben einen Mandanten der für eine Veranstaltung 4 Kassen mietet für ca. 3 Wochen.
Kann mir jemand sagen, ob für diese Kassen auch eine Kassenmeldung gemacht werden muss oder ob das der Vermieter übernehmen muss.
Vielleicht weiß das ja jemand von euch 🙂
Thread zu Unternehmen online verschoben durch @Julia_Thaci
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@SabrinaHitwir haben einen Mandanten der für eine Veranstaltung 4 Kassen mietet für ca. 3 Wochen.
Kann mir jemand sagen, ob für diese Kassen auch eine Kassenmeldung gemacht werden muss oder ob das der Vermieter übernehmen muss. 🙂
Siehe gesetzliche Grundlage in § 146a Abs. 4 AO:
(4) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen:
[...]
7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.
Die Mitteilung nach Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.
Und zusätzlich aus der Ausfüllanleitung für das ELSTER-Formular:
Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast
oder geliehen, gilt als Anschaffungsdatum das Datum des Beginns der Zurverfü-
gungstellung.
Hinweis:
Hervorhebung durch mich ergänzt