Warum soll ich für meine Mandanten durch die Digitalsierung zum Schlechteren verändern? Das ist doch kein Option, sorry. Die E-Mail Zustellung für "E-Rechnungen" im b2b ist bzw. wird eben nicht DER Standard, sondern die "Portalüberlassung". Die Zustellung von Rechnungen per E-Mail ist lediglich eine Notlösung für "Portallose" und im b2c. E-Mails erhält der Rechungsadressat nur dahingehend, dass er neue Post in seinem Portal hat; damit wird auch dem Datenschutz mit der Zustellung von Rechnungen per E-Mail Rechnung getragen. Das kenne ich bereits zur Genüge von Versicherungen etc. und genau so sollte es auch bei Unternehmen online, dem "Portal für die Rechnungsstellung des Steuerberaters", sein. Also ich plädiere hier NICHT dafür, dass ich meine E-Rechnung per E-Mail übermitteln kann, sondern dafür, dass der Rechnungsempfänger die Rechnungen nur nach Unternehmen online hochgeladen bekommt und hierfür dann eine KONKRETE Hinweismail bekommt und nicht: "es sind 37 neue Belege in Unternehmen online eingegangen" unter denen dann irgendwo die Rechnung von mir ist. Wie das heute in der Praxis ausschaut, gerade bei öffentlichen Ausschreibungen, willst du gar nicht wissen 😉
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