Hallo Zusammen,
habe über das Thema leider nichts gefunden. Kann ein Soloselbstständiger z.B. die Novemberhilfe nach seinem Vorjahresduchschnitt, die Dezemberhilfe jedoch nach Vorjahresmonatsbeträgen beantragen? Gefühlt würde ich sagen nein, aber etwas definitives finde ich leider nicht.
Jemand hierbei Erfahrungen bzw einen Link?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Auszug aus der FAQ Punkt 2.1 (November/Dezemberhilfe)
Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Netto-Umsatz11 im November beziehungsweise Dezember 2019 (dies gilt sowohl für direkt betroffene Unternehmen, als auch für indirekt und über Dritte betroffene Unternehmen sowie „Mischbetriebe“). Im Falle von Soloselbständigen kann als Vergleichsumsatz alternativ der durchschnittliche Netto-Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden (einheitlich für November- und Dezemberhilfe).
LG
Hallo,
vielen vielen Dank! Das habe ich tatsächlich überlesen. Frage damit geklärt.