@pogo schrieb: In der Regel unterschreiben Arbeitnehmer auf dem Personalfragebogen, dass sie den Arbeitgeber über Änderungen unverzüglich unterrichten. Kann der AG die Unterschrift nachweisen, werden zumindest keine Säumniszuschläge berechnet. Es passiert dann also nicht wirklich viel. Wir fordern Nachweise nur zum Beginn an, wenn eine PKV im Personalfragebogen angegeben ist. Danach höchstens nochmal während einer Prüfung, in der Hoffnung, dass der MA dann noch erreichbar ist. Andererseits kann der Prüfer ja auch nachsehen, welche Meldungen für eine Sozialversicherungsnummer vorhanden sind. Aus Effizienzgründen nachvollziehbar, aber auch dann kann es Diskussionen geben. Besser ist es, standardmäßig die Unterlagen anzufordern - "Haben ist besser als Brauchen." Mindestens zu Beginn eines neuen Jahres sind auf alle Fälle die Unterlagen der Mitarbeiter zu prüfen, die über die PKV eines Elternteils versichert sind; ist gerade bei Beamten-Nachwuchs häufiger der Fall.
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