Hallo, wir hatten auch den Fall, dass der Vorberater eine Excel Sonderbilanz für die "GbR" erstellt hat. Es hat sich herausgestellt, dass bei uns eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorlag. Näheres hierzu findet sich BMF-Schreiben vom 28.4.1998 oder 15.7(4) EStH. Bei uns stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Die Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG haben eine beteiligungsidentische GbR, die ein Gebäude errichtet hat, dessen Grund & Boden aber den Gesellschaftern beteiligungsidentisch als Miteigentum gehört. Die GbR vermietet dieses Gebäude entgeltlich an die GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG vermietet wiederum das Gebäude an Dritte, sonst hat sie keine anderen Einkünfte (personelle und sachliche Verflechtung). Folge war, dass wir nun 1 Bilanz für die GmbH & Co. KG, Sonderbilanzen der Gesellschafter bei der KG (für deren GmbH-Anteile), 1 Bilanz für die GbR und noch Sonderbilanzen bei der GbR für die Miteigentumanteile haben.😬 Ach ja, und zwei GuE-Erklärungen sowie 2 Gewerbesteuererklärungen. Insofern könnten Sie Ihren Sachverhalt auch einmal auf das Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung prüfen. Viele Grüße K. Schmidt
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