Ab wann steht die neue StBVV als Version zur Aktivierung bereit? Ich finde nach dem letzten Update keine Version 9....es ist nach wie vor die 8 hinterlegt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das könnte daran liegen, dass die neue StBVV noch nicht verabschiedet ist.
Die einzige Änderung, die Ende 2024 tatsächlich beschlossen wurde, ist die Änderung, dass für Rechnungen nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform erforderlich ist (Änderung des § 9 Absatz 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) - Textform ersetzt Schriftform und E-Rechnung erfüllt die neuen Formerfordernisse zum 01.01.2025 - Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein).
Auf die erhöhten Vergütungen müssen wir also noch etwas warten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
oh, das hatte ich tatsächlich anders im Kopf! Das erklärt dann meine Frage.
Vielen Dank für den Hinweis.
Danke @Uwe_Lutz
Auf die erhöhten Vergütungen müssen wir also noch etwas warten.
Vorsorglich zeiht DATEV die Preise dennoch schonmal an. Wird die Marge der Genossen eben geschmälert.
Das BMF hat inzwischen den Entwurf dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0001-0100/61-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1
@jjunker schrieb:Vorsorglich zeiht DATEV die Preise dennoch schonmal an.
Inflation bzw. gestiegene Kosten, kann man nichts machen. ¯\_(ツ)_/¯
Das ist wie mit den derzeit hohen Feinstaubwerten in NRW, da ist auch das Wetter dran Schuld. 🤪
Am 21.03.2025 hat der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zugestimmt.
Ab wann gilt die neue StBVV?
Bitte den letzten Punkt "Inkrafttreten" beachten. Es muss also noch Veröffentlicht werden und dann gilt es "soll am ersten Tag des Dritten auf die Verkündigung folgenden Kalendermonats in Kraft treten."
Sollte es also bis zum 28.03.25 noch im Bundesgesetzblatt abgedruckt werden, dann der 01.04.2025. Aber sollte es später erst veröffentlicht werden, dann verschiebt es sich noch auf den 01. Mai oder 01. Juni 2025.
...dritten Monat = frühestens 01.06.2025?
Oder habe ich das falsch verstanden?
Bitte lies den beigefügten Anhang aus dem letzten Beitrag. Dort kannst Du es genau nachlesen.
"ERSTER TAG DES FOLGENDEN KALENDERMONATS"
Daher 01.04., 01.05. oder 01.06. ... (nach aktuellem Stand) möglicher Termin des Inkrafttretens.
@JWirtz schrieb:Bitte lies den beigefügten Anhang aus dem letzten Beitrag. Dort kannst Du es genau nachlesen.
"ERSTER TAG DES FOLGENDEN KALENDERMONATS"
Daher 01.04., 01.05. oder 01.06. ... (nach aktuellem Stand) möglicher Termin des Inkrafttretens.
Das sehe ich anders. Bitte lesen Sie den Punkt ganz genau:
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die Verordnung soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Berufsstand der Steuerberaterinnen und Steuerberater durch die Steuerberaterkammern über die Rechtsänderung informiert und erforderliche Anpassungen an der Kanzleisoftware vor dem Inkrafttreten der Regelungen vorgenommen werden können.
Verkündung am 1. April wäre Inkrafttreten am 1. Juli.
Halt! Stimmt - ich nehme alles zurück! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
Danke! Somit wäre frühestens der 01.06. noch möglich - korrekt!
Artikel 2: Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html