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Neue StBVV 2025 / Aktivierung in Rechnungsschreibung

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letzte Antwort am 01.08.2025 08:52:08 von Yvo4
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kwtax_schlarbaum
Beginner
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Nachricht 1 von 21
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Ab wann steht die neue StBVV als Version zur Aktivierung bereit? Ich finde nach dem letzten Update keine Version 9....es ist nach wie vor die 8 hinterlegt.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 21
2379 Mal angesehen

Moin,

 

das könnte daran liegen, dass die neue StBVV noch nicht verabschiedet ist.

 

Die einzige Änderung, die Ende 2024 tatsächlich beschlossen wurde, ist die Änderung, dass für Rechnungen nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform erforderlich ist (Änderung des § 9 Absatz 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) - Textform ersetzt Schriftform und E-Rechnung erfüllt die neuen Formerfordernisse zum 01.01.2025 - Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein).

 

Auf die erhöhten Vergütungen müssen wir also noch etwas warten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

kwtax_schlarbaum
Beginner
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Nachricht 3 von 21
2316 Mal angesehen

oh, das hatte ich tatsächlich anders im Kopf! Das erklärt dann meine Frage.


Vielen Dank für den Hinweis. 

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 4 von 21
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Danke @Uwe_Lutz 

 

Auf die erhöhten Vergütungen müssen wir also noch etwas warten.

 

Vorsorglich zeiht DATEV die Preise dennoch schonmal an. Wird die Marge der Genossen eben geschmälert.

 

MVP 
rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 21
1918 Mal angesehen

@jjunker  schrieb:

Vorsorglich zeiht DATEV die Preise dennoch schonmal an.


Inflation bzw. gestiegene Kosten, kann man nichts machen. ¯\_(ツ)_/¯

Das ist wie mit den derzeit hohen Feinstaubwerten in NRW, da ist auch das Wetter dran Schuld. 🤪

swenzel
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 21
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Am 21.03.2025 hat der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zugestimmt.

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2025/0001-0100/0061-25.html?templateQueryString=stbvv&fromSearch=true

 

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 21
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Ab wann gilt die neue StBVV?

 

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JWirtz
Beginner
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Nachricht 9 von 21
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Bitte den letzten Punkt "Inkrafttreten" beachten. Es muss also noch Veröffentlicht werden und dann gilt es "soll am ersten Tag des Dritten auf die Verkündigung folgenden Kalendermonats in Kraft treten."
Sollte es also bis zum  28.03.25 noch im Bundesgesetzblatt abgedruckt werden, dann der 01.04.2025. Aber sollte es später erst veröffentlicht werden, dann verschiebt es sich noch auf den 01. Mai oder 01. Juni 2025.

csuckow
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 21
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...dritten Monat = frühestens 01.06.2025?

 

Oder habe ich das falsch verstanden?

Schöne Grüße aus Eisenach in Thüringen

Christian Suckow
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JWirtz
Beginner
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Nachricht 11 von 21
1497 Mal angesehen

Bitte lies den beigefügten Anhang aus dem letzten Beitrag. Dort kannst Du es genau nachlesen. 

 

"ERSTER TAG DES FOLGENDEN KALENDERMONATS"

Daher 01.04., 01.05. oder 01.06. ... (nach aktuellem Stand) möglicher Termin des Inkrafttretens.

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 12 von 21
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@JWirtz  schrieb:

Bitte lies den beigefügten Anhang aus dem letzten Beitrag. Dort kannst Du es genau nachlesen. 

 

"ERSTER TAG DES FOLGENDEN KALENDERMONATS"

Daher 01.04., 01.05. oder 01.06. ... (nach aktuellem Stand) möglicher Termin des Inkrafttretens.


Das sehe ich anders. Bitte lesen Sie den Punkt ganz genau:

 

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die Verordnung soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Berufsstand der Steuerberaterinnen und Steuerberater durch die Steuerberaterkammern über die Rechtsänderung informiert und erforderliche Anpassungen an der Kanzleisoftware vor dem Inkrafttreten der Regelungen vorgenommen werden können.

Verkündung am 1. April wäre Inkrafttreten am 1. Juli.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
JWirtz
Beginner
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Nachricht 13 von 21
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Halt! Stimmt - ich nehme alles zurück! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!

 

Danke! Somit wäre frühestens der 01.06. noch möglich - korrekt!

swenzel
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 21
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Artikel 2: Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

 

 

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/105/VO.html

 

tax
Fortgeschrittener
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Nachricht 15 von 21
454 Mal angesehen

Hallo,

 

im aktuellen Video Update und Forderungen der BStBK zur Steuerberatervergütungsverordnung, auf Youtube 

Update und Forderungen der BStBK zur Steuerberatervergütungsverordnung ,

 

wird gesagt, die neue StBVV gilt für bestehende Mandate erst ab 1.1.2026.

 

Ist dem wirklich so?

 

VG

Tax

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einmalnoch
Experte
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@tax 

 

Wie immer bei einer Änderung der StBVV gilt das Beauftragungsdatum. Für Dauermandate wird für den Auftrag Jahresabschluss der 1.01. als Auftragsdatum unterstellt. Werden Aufträge dagegen einzeln erteilt (Angelegenheit) gilt die Übergabe der Unterlagen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Mühsam
Einsteiger
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Wenn ich es recht im Kopf habe, steht im $41 StBVV wie die Vergütung bei Änderungen an der Verordnung zu behandeln ist. 

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 18 von 21
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@Mühsam 

 

Das von mir Geschriebene steht in § 47a StBVV.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Yvo4
Einsteiger
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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wo ich den aktuellen Gebühren-Rechner der DATEV finde (siehe Screenshot)?

Ich finde dazu im Shop nichts mehr.

 

StbVV-Rechner2024.PNG

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DATEV-Mitarbeiter
Cornelia_Büsing
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 21
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Hallo Yvo4,

 

die neue Ausgabe des Vergütungsrechts finden Sie im DATEV-Shop unter der Art.-Nr. 35263.

Dort können Sie das gewünschte Format (Gebundene Ausgabe, Taschenformat, E-Book oder Abonnement Gebundene Ausgabe) wählen.

 

Viele Grüße

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Yvo4
Einsteiger
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Liebe Frau Büsing,

die Ausgabe des E-Books bzw. die Artikelnummer habe ich gefunden, aber nicht den Excel Rechner, den man nach Erwerb in die Programmsuche des DATEV-Arbeitsplatzes implementieren kann.

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letzte Antwort am 01.08.2025 08:52:08 von Yvo4
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