Hallo, bei "Aufmerksamkeiten" bin ich dabei - aber es geht hier ja um personenbezogene Dinge, welche zugewendet werden. Und wenn Sachbezüge bis 50€/60€ als "Aufmerksamkeiten" ausgelegt werden, dann ist das eine Auslegung, welche man dann mit dem/r Prüfer*in besprechen kann und hat dann etwas Verhandlungsmasse in der BP/SV-Prüfung. Aber das ist eben eine subjektive Lösung und kann man nicht als objektive Lösung betrachten. Daher - jeder muss hier evtl. seinen "Katalog" der Aufmerksamkeiten mit dem Mdt. abstimmen und der darf das "Risiko" dann auch vertreten. Unschön, wenn dann später >40% SV-Beiträge + LSt fällig werden, welcher der AG allein tragen darf und es hätte durch einfache "Aufzeichnung im Lohnkonto" vermieden werden können. Bitte objektiv betrachten und subjektiv eine Lösung im Einklang mit Mdt-Wunsch umsetzen. Wir setzen es möglichst präzise um, da "Unwägbarkeiten" durch nicht vorliegende Informationen des Mandanten automatisch ab einer gewissen Größe mit reinkommen. Viele Grüße und nichts für Ungut!
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