Hallo Community,
bei Einnahme-Überschuss-Rechner haben wir bisher immer als Gegenkonto für Zahlungen im Folgejahr, die jedoch nach der "10-Tage-Regel" ins Vorjahr gehören als Gegenkonto immer das Konto # 1704 "Sonst. Verbindlichkeiten nach § 11 EStG" bebucht. Mit der neuen Kontenzweckzuordnung ist dies scheinbar nicht mehr gewollt bzw. die Kontenzweckprüfung ergibt diesbezüglich einen Fehler.
Hat jemand damit schon Erfahrungen mit der Anpassung oder wie wird der Sachverhalt bei Ihnen gebucht?
MfG.
A. Schwarz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das Konto 1704 ist beim Einnahmen-Überschuss-Rechner richtig, es muss jedoch auch bei den Basisdaten für die Kontenzweckprüfung die richtige Gewinnermittlungsart hinterlegt sein, siehe Screenshot:
Hallo Herr Wenzel,
Sie haben vollkommen recht. Da war bei meinem Überschussrechner tatsächlich noch Bilanzierung eingestellt. Vielen Dank für den Hinweis.
Guten Abend,
ich habe eine weitere Frage zu Kontenzwecken. Es geht um das Konto 4670, das für EÜR-Zwecke wohl nach DATEV/FA-Meinung aufzudröseln und auf Unterkonten zu buchen ist.
Mir widerstrebt es dem Finanzamt solche Zahlen so mundgerecht zu präsentieren, dass dort maschinell Betriebsprüfungsvorschläge generiert werden.
Hat jemand hierzu bereits eine alternative Buchungslösung gefunden?
Hallo,
nun ja - die Anforderungen an die Aufgliederung der Reisekosten ergeben sich aus dem amtlichen Formular Anlage EÜR - insoweit sehe ich hier nicht, dass dies ein "Steckenpferd" der DATEV ist.
Wenn Sie dem Finanzamt diese Werte nicht mitteilen wollen, stehen Ihnen ja ziemlich viele andere Konten zur Verfügung, auf denen Sie die Reisekosten buchen könnten.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Ich kann mir vorstellen, dass die Finanzverwaltung es nicht witzig findet, wenn ein Steuerberater ausdrücklich erfragte Daten dem Finanzamt nicht mitteilt und sogar noch absichtlich verschleiert.