Hatte das Problem schon verdrängt, vielen Dank an alle Kommentierenden! 😊 Hallelujah, vielen Dank! Das ist mir vorher noch nie aufgefallen. Aber wieso tut DATEV REWE das? Ich war bisher immer der Annahme, dass wenn ich bspw. im Buchungsstapel Oktober bin und dann eine Rechnung mit Rechnungsdatum = Leistungsdatum aus September erfasse, das Programm das ohne Abgrenzung in den September bucht (USt-VA 09 noch nicht abgegeben, Buchungsstapel noch offen). Für mich bedeutete das, dass die Rechnung auch im September vorliegt, Leistung auch im September ausgeführt worden ist und damit die Vorsteuer auch im September abziehbar ist. Insofern habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht. Hinweis zu meinem Buchungsvorgehen: Mandant lädt über DUO Belege hoch, diese sind meist für zwei Perioden. Wenn ich dann im Oktober bin, und die digitalen Belege nach und nach wegbuche, kommt es schonmal vor, dass noch Belege aus September dabei sind. Diese verbuche ich dann wie oben beschrieben im Oktoberstapel über das Leistungsdatum in den September (Rechnungsdatum auch September). Der Beleg selber hat auch einen Eingangsstempel vom Mandanten mit September. Gerade kommt mir der Gedanke: Geht DATEV dann in diesem Fall davon aus, dass der Beleg Eingangsdatum Oktober hat und grenzt deswegen ab? Ehrlicherweise habe ich mir die aufploppende Meldung nicht exakt angeschaut. Ich bin halt nie auf die Idee gekommen, dass das auch dann über "Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar" abgegrenzt wird. Wieder was gelernt 😊 auch wenn es für mich noch unlogisch erscheint, dass DATEV da abgrenzen will.
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