Hallo, wir haben einen Mitarbeiter, der Gehaltsempfänger ist. Er hat im November nicht gearbeitet, jedoch noch 4,28 Überstunden, die wir ihm im November als Gehalt in Form von Freizeitausgleich/Überstundenabbau auszahlen möchten. Er arbeitet regulär 169,00 Stunden im Monat, die Arbeitszeit ist auch als monatliche Sollarbeitszeit hinterlegt. Da er ansonsten nicht gearbeitet hat, haben wir in der Kalendererfassung also nun 164,53 Stunden KUG angegeben. (4,28 Stunden = 4,47 Stunden in Industriezeit) Auf der Abrechnung erscheint jetzt aber nur das Kurzarbeitergeld und nicht noch zusätzlich die 4,28 Stunden, die er ja als Gehalt bekommen sollte. Das komische ist jetzt aber, dass wenn wir nun einen Tag KUG entfernen und z.B. nur 156,53 Stunden KUG abrechnen, die Differenz als Gehalt auf der Abrechnung steht. Muss da ggf. eine andere Kürzungsformel hinterlegt werden? Freue mich schon auf Hilfe! Viele Grüße Nicole
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