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Abgrenzung Vorsteuer durch Leistungsdatum bei Rechnungsdatum = Leistungsdatum

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letzte Antwort am 20.11.2025 09:52:44 von hapet
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PeterSelter
Einsteiger
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Hallo liebe Community 😊

 

Situation:

Kreditorische Einbuchung einer Eingangsrechnung gegen Aufwand, Rechnungsdatum und Leistungsdatum sind gleich und auch so in den Buchungssatz übernommen worden. Ja, eigentlich nicht nötig, aber wenn das schon korrekt durch die OCR-Erkennung bzw. als E-Rechnung übernommen wird, warum die Mühe machen und rauslöschen.

Mandant ist eine GmbH mit Sollversteuerung.

 

Problem:

Bei manchen Buchungen wird die Vorsteuer, da ja Rechnungsdatum = Leistungsdatum bzw. gleiche Periode ist, direkt auf abziehbare Vorsteuer gebucht. Das ist ja auch korrekt.

Bei manchen Buchungen wird die Vorsteuer aber auf #1434 (Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar, SKR04) gebucht.

Vergleiche ich nun die Zahlungseingänge, könnte das die Lösung sein. Erfolg die Zahlung im gleichen Monat, bleibt alles gleich. Erfolgt die Zahlung aber im nächsten Monat, ist die Steuer automatisch abgegrenzt worden.

 

Ich habe versucht das mittels Test-Buchungen zu simulieren, funktioniert nicht.

Ich habe eine Buchung, wo die Vorsteuer auf #1434 gebucht wurde, in der gleichen Periode mit GU storniert und die ursprüngliche Buchung mit F8 exakt gleich neu gebucht - die Vorsteuer wird auf #1406 direkt abziehbar gebucht.

Egal was ich probiere, ich bekomme es nicht hin das zu rekonstruieren.

 

DATEV-REWE wird ja wohl nicht im nachhinein eine automatische Abgrenzung der Vorsteuer durchführen, wenn es merkt, dass die Zahlung erst im Folgemonat eingeht, oder? Das habe ich ebenfalls versucht zu simulieren (mit Programm schließen und neu öffnen), kein Erfolg.

Woher will REWE auch wissen, wenn ich die Rechnung einbuche, wann diese bezahlt wird. Belegfeld 2 ist nicht gefüllt.

Beim Einbuchen einer Rechnung mit Rechnungsdatum ungleich Leistungsdatum öffnet sich ja zu dem auch korrekterweise das entsprechende Fenster mit der Zuordnung der Leistungsperiode. Das Fenster erscheint ja schon nicht, wenn Rechnungsdatum = Leistungsdatum ist, warum auch.

 

Frage

Woran macht DATEV-REWE fest, wann es die Vorsteuer auf #1434 und auf #1406 bucht? 

Es muss was mit der Zahlung zu tun haben, aber wieso bekomme ich das nicht simuliert?

 

Lieben Dank!
Peter

sala
Einsteiger
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Hallo Peter,

 

ich habe bei meinen Buchführungen Folgendes dazu festgestellt:

 

Buche ich z.B. im Oktober eine Rechnung mit Rechnungsdatum (und auch gleichzeitig Leistungsdatum) aus z.B. September, wird diese Rechnung im September gebucht. Die Vorsteuer Buchung im September erfolgt über VorSt in Folgeperiode abzugsf., die Kosten verbleiben im September. Somit erfolgt der VorSt-Abzug im Oktober. 

Sofern ich die USt-VA noch nicht gesendet habe, versuche ich die Rechnungen im richtigen Monatsvorlauf zu buchen. Es kommt jedoch auch schon einmal vor, dass Rechnungen Monate später nachgereicht werden. Dann ist das ganz hilfreich, dass man die Kosten im regulären Monat, den Vorsteuer-Abzug jedoch erst im Monat des Erhalts der Rechnung hat (sofern noch ein älterer Vorlauf offen ist bzw. eröffnet wird).

 

MfG,

 

S. Lange

ulli_preuss
Meister
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Beim Blick in das Dokument sollte sich alles aufklären:

 

Leistungsdatum nutzen (Überblick) - DATEV Hilfe-Center

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
hapet
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@PeterSelter  schrieb:

 

Bei manchen Buchungen wird die Vorsteuer aber auf #1434 (Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar, SKR04) gebucht.

Vergleiche ich nun die Zahlungseingänge, könnte das die Lösung sein. Erfolg die Zahlung im gleichen Monat, bleibt alles gleich. Erfolgt die Zahlung aber im nächsten Monat, ist die Steuer automatisch abgegrenzt worden.


UStR 193 / siehe Abs. 1 S. 2 

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Diederich
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@hapet  schrieb:

 

UStR 193 / siehe Abs. 1 S. 2 

Oh, da arbeitet wohl noch jemand mit den guten alten Umsatzsteuer-Richtlinien ... Respekt ! 😁

 

Die Umsatzsteuer-Richtlinien wurden doch bereits mit Wirkung zum 01.11.2010 aufgehoben: Einführung eines Umsatzsteuer-Anwendungserlasses 😉

 

Im Übrigen geht es PeterSelter m. E. nicht um den Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung (R 193 Abs. 1 S. 2 UStR 2008), sondern um das Problem, dass bei manchen Buchungen (jeweils Rechnungsdatum = Leistungsdatum) die Vorsteuer auf #1406 und bei manchen auf # 1434 gebucht wird. 🙄

 

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hapet
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@Diederich  schrieb:


@hapet  schrieb:

 

UStR 193 / siehe Abs. 1 S. 2 

Oh, da arbeitet wohl noch jemand mit den guten alten Umsatzsteuer-Richtlinien ... Respekt ! 😁


@Diederich  schrieb:


@hapet  schrieb:

 

UStR 193 / siehe Abs. 1 S. 2 

Oh, da arbeitet wohl noch jemand mit den guten alten Umsatzsteuer-Richtlinien ... Respekt ! 😁

 

Die Umsatzsteuer-Richtlinien wurden doch bereits mit Wirkung zum 01.11.2010 aufgehoben: Einführung eines Umsatzsteuer-Anwendungserlasses 😉


Ist doch schön, dass ich etwas zur Belustigung beitragen durfte. Ich danke Ihnen für den Hinweis und nenne korrigierend 15.3. UStAE. 😉 

 

Im Übrigen geht es PeterSelter m. E. nicht um den Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung (R 193 Abs. 1 S. 2 UStR 2008), sondern um das Problem, dass bei manchen Buchungen (jeweils Rechnungsdatum = Leistungsdatum) die Vorsteuer auf #1406 und bei manchen auf # 1434 gebucht wird. 🙄


Die VoSt kann doch nur auf Kt. 1434 / in die Folgeperiode gelangen, wenn in der lfd. Periode 2 der 3 Kriterien für den VoSt-Abzug nicht erfüllt sind. Die Rechnung ist lt. Fragestellung gesetzt. Er stellt fest, dass die Zahlungen reingrätschen. Da fällt mir nur "Rechnung & Zahlung lfd. Periode mit Leistungsdatum Folgeperiode" ein. Und das ist eben ein <Vorsteuerabzug bei Zahlung vor Empfang der Leistung>.

 

Ich wüsste nicht, warum das Kto. 1434 sonst automatisch angesprochen werden sollte. Meine Vermutung ist, dass ein Leistungsdatum Folgeperiode gesetzt war (keine Programmmeldung!) oder er ev. in einer anderen Periode oder gar in einem anderen Mandanten unterwegs war. Das wäre (m)eine Erklärung dafür, warum es ihm nicht gelungen ist, die Merkwürdigkeiten nachzustellen / zu wiederholen. 

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hapet
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@hapet  schrieb:
...
Ich wüsste nicht, warum das Kto. 1434 sonst automatisch angesprochen werden sollte. Meine Vermutung ist, dass ein Leistungsdatum Folgeperiode gesetzt war (keine Programmmeldung!) oder er ev. in einer anderen Periode oder gar in einem anderen Mandanten unterwegs war. Das wäre (m)eine Erklärung dafür, warum es ihm nicht gelungen ist, die Merkwürdigen nachzustellen / zu wiederholen. 

Für die Fensteranzeige <Zuordnung der Leistungsperiode> gibt es in <Leistungsdatum> die Einstellung "bei Erfassung im Rechnungsmonat nur einmal pro Leistungsperiode anzeigen". @PeterSelter 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@hapet  schrieb:

 

Meine Vermutung ist, dass ein Leistungsdatum Folgeperiode gesetzt war 

 

Buchungen mit Leistungsdaten in Folgeperioden akzeptiert das DATEV-Programm nicht. Wenn ich ein Rechnungsdatum aus dem September habe, kann das Leistungsdatum maximal der 30.09. sein. Leistungsdaten aus dem Folgemonat werden mit einer Fehlermeldung abgelehnt.

 


 

 

@hapet  schrieb:

 

Die Rechnung ist lt. Fragestellung gesetzt.

Jein, es war nur davon die Rede das Rechnungsdatum und Leistungsdatum im September liegt.

 

Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist, dass die Rechnung vorliegt, also letztlich das Eingangsdatum. Und über diese Variante, Erfassung einer Eingangsrechnung mit Rechnungs- und Leistungsdatum in der Vorperiode, wenn ich im aktuellen Monat der Erfassung bin, kann ich dieses richtig steuern.

 

Und man kann natürlich dadurch auch nachgereichte Rechnungen einfach im aktuellen Monat mit Leistungs- und Rechnungsdatum im Vormonat erfassen, wenn die Voranmeldung für den letzten Monat schon eingereicht ist. Die Buchung wird dann in den Vormonat verschoben, so dass die Kosten im richtigen Monat in der BWA berücksichtigt werden und die Vorsteuer wird in der aktuellen Voranmeldung berücksichtigt.

Diederich
Aufsteiger
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@Uwe_Lutz  schrieb:

 

Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist, dass die Rechnung vorliegt, also letztlich das Eingangsdatum. Und über diese Variante, Erfassung einer Eingangsrechnung mit Rechnungs- und Leistungsdatum in der Vorperiode, wenn ich im aktuellen Monat der Erfassung bin, kann ich dieses richtig steuern.

Volle Zustimmung. 👍

 

Siehe auch: DATEV Hilfe Center - Leistungsdatum: Posteingangsdatum und Rechnungsdatum in unterschiedlichen Perioden buchen 

 


@Uwe_Lutz  schrieb:

 

Und man kann natürlich dadurch auch nachgereichte Rechnungen einfach im aktuellen Monat mit Leistungs- und Rechnungsdatum im Vormonat erfassen, wenn die Voranmeldung für den letzten Monat schon eingereicht ist. Die Buchung wird dann in den Vormonat verschoben, so dass die Kosten im richtigen Monat in der BWA berücksichtigt werden und die Vorsteuer wird in der aktuellen Voranmeldung berücksichtigt.

Ist das wirklich so ? 🙄

 

Dann wäre die Vorsteuer aber im falschen Voranmeldungszeitraum erfasst, da Leistung und Rechnung im Vormonat liegen (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

 

Müsste nicht eigentlich eine berichtigte Voranmeldung für den Vormonat erstellt werden ? (welche man ggf. bei einem nur minimalen Betrag "unterdrücken" kann ?)


Uwe_Lutz
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@Diederich  schrieb:

 

Ist das wirklich so ? 🙄

 

Dann wäre die Vorsteuer aber im falschen Voranmeldungszeitraum erfasst, da Leistung und Rechnung im Vormonat liegen (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

 

Müsste nicht eigentlich eine berichtigte Voranmeldung für den Vormonat erstellt werden ? (welche man ggf. bei einem nur minimalen Betrag "unterdrücken" kann ?)



Schon, aber im aktuellen Jahr hat das noch nie ein Prüfer beanstandet. Und dafür korrigierte Voranmeldungen abzugeben, ist sowohl bei uns als auch auf FA-Seite recht aufwändig. Bei größeren Beträgen machen wir dies, bei kleineren Beträgen nehmen wir das in die nächste VA mit rein.

hapet
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Nachdem die Akkus wieder etwas aufgeladen sind, ist auch bei mir der Groschen gefallen. Bereits der erste Kommentar hätte helfen können, den Holzpfad zu verlassen. Der Nebel war jedoch offenbar so dicht, dass noch nicht einmal Bekanntes in Sichtweite aufgetaucht ist. .-) Ich danke für die korrigierenden Anmerkungen!

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letzte Antwort am 20.11.2025 09:52:44 von hapet
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