Hallo Peter, ich habe bei meinen Buchführungen Folgendes dazu festgestellt: Buche ich z.B. im Oktober eine Rechnung mit Rechnungsdatum (und auch gleichzeitig Leistungsdatum) aus z.B. September, wird diese Rechnung im September gebucht. Die Vorsteuer Buchung im September erfolgt über VorSt in Folgeperiode abzugsf., die Kosten verbleiben im September. Somit erfolgt der VorSt-Abzug im Oktober. Sofern ich die USt-VA noch nicht gesendet habe, versuche ich die Rechnungen im richtigen Monatsvorlauf zu buchen. Es kommt jedoch auch schon einmal vor, dass Rechnungen Monate später nachgereicht werden. Dann ist das ganz hilfreich, dass man die Kosten im regulären Monat, den Vorsteuer-Abzug jedoch erst im Monat des Erhalts der Rechnung hat (sofern noch ein älterer Vorlauf offen ist bzw. eröffnet wird). MfG, S. Lange
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