@lohnexperte schrieb: jene Rückmeldung sollte beim Mitarbeiter hinterfragt werden (sofern ggf. Kinder mitversichert sind) und darf bei Vorliegen einer Papierbescheinigung manuell angepasst werden Nein, eine Ersatzbescheinigung für die privaten Versicherungen auf Papier gilt nur, wenn die Versicherung die Daten derzeit nicht korrekt melden kann und die fehlerhaften Daten storniert. Sobald ein elektronischer Datensatz vorliegt, ist eine Ersatzbescheinigung ungültig, vgl. Textziffern 107+108 im BMF-Schreiben Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern (die letzten beiden Punkte)
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