Habe bei 2 Mitarbeitern nur den monatlichen Beitragsanteil für Pflege/KV Pflichtversicherung zurück gemeldet bekommen.
Die Felder für den monatlichen Gesamtbeitrag sind leer.
Jetzt weiß ich nicht, wie ich den Arbeitgeberzuschuss berechnen soll.
Auf der Bescheinigung des Mandanten steht bei steuerfreier Arbeitgeberzuschuss nur eine 0 drin. Woher kommt diese 0?
Einer der beiden hat keinen Steuerfreien Zuschuss. Kann aber auch hier den zu versteuerten Zuschuss nicht berechnen, da ich den wirklichen Gesamtbetrag nicht weiß um davon 50 % errechnen zu können.
Bei allen anderen Mitarbeitern habe ich Korrekte Rückmeldungen bekommen. Nur bei den 2 Mitarbeitern nicht.
Dann würde ich den zwei Mitarbeitern mitteilen, dass sie sich bitte mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen müssen, weil die unvollständige Daten übermittelt haben. Ich weiß gerade nicht, ob die nachträgliche Korrektur noch geht, ansonsten darf die Versicherung übergangsweise ja nochmal eine Papier-Bescheinigung ausstellen.
/e:
@Wilke1 schrieb:Auf der Bescheinigung des Mandanten steht bei steuerfreier Arbeitgeberzuschuss nur eine 0 drin. Woher kommt diese 0?
Ist der Mitarbeiter gesetzlich versichert? Dann könnte das eine private Zusatzversicherung sein. Auf die gibt es keinen Zuschuss. In dem Fall kannst du die Daten zur privaten Versicherung einfach aus LODAS löschen.
Ja, ich habe die Papierbescheinigungen. Diese sehen aber aufgrund der 0 immer noch unvollständig aus.
Man könnte meinen, ich dürfte bei beiden keinen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zahlen.
Bei dem einen ist es wirklich steuerpflichtig aber bei der anderen Person nicht.
Jetzt weiß ich nicht, ob die Bescheinigung eventuell falsch ausgestellt worden ist.
Eine Bescheinigung mit 0 EURO ist tatsächlich echt merkwürdig. Vielleicht besteht die Möglichkeit einen Screenshot zum nachvollziehen hochzuladen. Dabei dann nur die persönlichen Arbeitnehmerdaten schwärzen.
Ansonsten vielleicht bei der Versicherung direkt mal anfragen, was die 0 zu bedeuten hat. Würde mich auch mal interessieren.
Steht auf der Bescheinigung evtl. auch noch Widerruf oder ähnliches?
Dann hätte der MA der elektronischen Übermittlung seiner Daten widersprochen.
In dem Fall bekommt er ganz einfach keinen Arbeitgeberzuschuss und keine Vorsorgepauschale.
Nein. Leider nicht.
Auf der Papierbescheinigungen steht auch Null? Das ist wirklich merkwürdig. Arbeitnehmer fragen ob er eine Erklärung hat. Sonst soll er beim Versicherungsunternehmen nachfragen. Ggf erstellen die eine neue elektronische Meldung oder erstmal eine geänderte Bescheinigung .
Sonst darf kein Zuschuss gezahlt werden.