Hallo zusammen,
ich habe die Suche schon benutzt , aber nichts gefunden was mein Problem betrifft.
Ich habe einen Mitarbeiter, der im November zu Reha geht. Die Reha ist nicht im direkten Anschluss einer Krankheit. Durch Abfrage von Vorerkrankungen hat der Arbeitgeber in den letzten 6 Monaten schon 42 Tage Lohnfortzahlung für die gleiche Krankheit geleistet. Somit erhält der Mitarbeiter Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Die Bescheinigung habe ich vor der Abrechnung erstellen lassen und nun bekomme ich ein Schreiben von der Rentenversicherung, dass der falsche Monat angegeben wurde, die brauchen den Monat Oktober. Auf der Bescheinigung steht das Arbeitsentgelt von September.
Wie bekomme ich es hin, dass er den Oktober nimmt?
Folgendes habe ich erfasst:
Fehlzeit: Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur
Art des Übergangsgeldes: für die RV bei Leistungen med. Reha
Beginn: Arbeitsunfähigkeit 06.11.25
letzter bezahlter Tag vor der EEL: 05.11.25
Vorerkrankungen: 26.06.25, 16.04.25-03.06.25 (28.05.-03.06. Krankengeld)
Der Oktober wurde schon abgerechnet. Ich stehe im Bearbeitungsmonat November.
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Sonst muss ich die Bescheinigung über das Meldeportal erstellen.
Liebe Grüße
Kerstin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@k_maas84 schrieb:
Beginn: Arbeitsunfähigkeit 06.11.25
...
Der Oktober wurde schon abgerechnet.
Maßgebend ist der Monat, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet (und nicht abgelaufen) war. Wurde also die Oktober-Abrechnung erst nach dem 06.11.2025 erstellt, ist die Meldung der September-Daten korrekt.
Einen manuellen Einfluss auf den zu bescheinigenden Monat haben Sie nicht.
Hallo,
vielen Dank. Das scheint die Lösung zu sein. Ich habe den Oktober am 06.11.25 abgerechnet. Daran habe ich nicht gedacht.
Ich dachte daran, dass der Oktober schon abgerechnet sein muss, aber nicht auf den Tag genau. Ich gebe die Fehlzeit ja jetzt erst ein.😒
Wenn ich die Fehlzeit auf den 7.11. ändere, nimmt er auch den Oktober.
Da die Rentenversicherung jetzt aber den Oktober bescheinigt haben möchte, muss ich die Bescheinigung über Meldeportal machen.
Nochmal vielen Dank.
@k_maas84 schrieb:
Da die Rentenversicherung jetzt aber den Oktober bescheinigt haben möchte, muss ich die Bescheinigung über Meldeportal machen.
Oder die RV einfach mal darauf hinweisen, dass die Abrechnung 10/2025 erst nach Beginn der AU-Zeit erstellt wurde und daher der Vormonat zu melden/berücksichtigen ist.
@k_maas84 schrieb:Wie bekomme ich es hin, dass er den Oktober nimmt?
Im Reiter "Arbeitsentgelt" den Oktober eintragen?