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Mutterschutzfrist wird nicht neu berechnet

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letzte Antwort am 15.01.2026 09:34:29 von HeikeEttl
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HeikeEttl
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

 

ich benötige mal wieder eure Hilfe.

 

Wir haben eine Mitarbeiterin, die schwanger war und nun entbunden hat.

 

Der wahrscheinliche Tag der Entbindung war der 24.01.2026 (so auch erfasst), nun teilte sie mir mit, dass der tatsächliche Geburtstermin der 10.01.2026 war. 

 

Somit habe ich diesen Termin im Feld "Tatsächlicher Tag der Entbindung erfasst". jetzt dachte ich, das Ender der Mutterschutzfrist wird automatisch korrigiert bzw. angepasst, aber es stehen immer noch bei "Beginn/Ende Mutterschutzfrist" 13.12.2025 bis 21.03.2026. In den Fehlzeiten steht es auch so. 

 

Zur Info noch, die Mitarbeiterin stand während ihrer Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. 

auch hier ist unter Mutterschutz das Beschäftigungsverbot hinterlegt. 

 

Was ist nicht korrekt erfasst, oder an was könnte das liegen?

 

Schon mal Danke 

Heike 

 

 

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 8
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Hallo @HeikeEttl ,

 

meines Wissens beträgt die Schutzfrist, sofern das Kind nicht nach dem voraussichtichen Geburtstermin zur Welt kommt oder es sich um eine Frühgeburt handelt, immer 99 Tage (Tag der Geburt plus 6 Wochen a 7 Tage vor der Geburt plus 8 Wochen x 7 Tage nach der Geburt). Wenn das Kind also früher kommt, werden die nicht verbrauchten Mutterschutztage der sechs Wochen vor der Geburt zusätzlich zu den acht Wochen nach der Geburt gewährt.

 

Welche Daten wollen Sie denn hinterlegen?

 

Oder liege ich hier komplett falsch?

 

VG

 

cro
Experte
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Nachricht 3 von 8
178 Mal angesehen

Die Zeitraumverschiebung hat keinen Einfluss auf die Gesamtleistung (6 vor- und 8 Wochen nach...) Daher hat ein geänderter Zeitraum keine Bedeutung für das Mutterschaftsgeld.

 

Der tatsächliche Termin ist wichtig für den Erziehungszeitraum nach der Geburt.

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 4 von 8
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Das ist völlig korrekt so.

 

Wenn die Geburt vor dem geplanten Geburtstermin erfolgt, werden die Tage, die vorher fehlen am Ende drangehängt, so dass das Ende der Schutzfrist sich hierdurch nicht ändert.

 

Nur wenn sich der geplante Geburtstermin ändert, ändert sich auch die Lage der Schutzfrist. In dem Fall würde aber auch der Beginn der Schutzfrist geändert.

rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 8
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@HeikeEttl  schrieb:

jetzt dachte ich, das Ender der Mutterschutzfrist wird automatisch korrigiert bzw. angepasst


Das ist nur der Fall, wenn das Kind nach dem errechneten Termin geboren wird. Dann verschiebt sich das Ende entsprechend nach hinten.

Lohntante_123
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Das ist korrekt . Das Ende des Mutterschutz ändert sich hier nicht .

 

Das Beschäftigungsverbot hat da auch keinen Einfluss drauf 

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ulli_preuss
Meister
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Nachricht 7 von 8
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@HeikeEttl 

 

Und nochmal zum Nachlesen:

 

► § 3 MuSchG - Einzelnorm

 

► Techniker Krankenkasse - Beratungsblatt Mutterschutz und Beschäftigungsverbot 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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HeikeEttl
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Guten Morgen an Alle,

 

vielen lieben Dank für Eure schnelle Antworten. 

 

 

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7
letzte Antwort am 15.01.2026 09:34:29 von HeikeEttl
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