Ich weiß nicht, ob das in der Form betrachtet werden kann. Die Regelung bzgl. der SV-Beiträge basiert auf der Höhe des Entgeltes, nicht auf der Höhe der Gehaltsumwandlung. D.h., wenn der MA 8000,- € Brutto mntl. verdient und 300,- € umwandelt, dann spart der AG keine Beiträge, weil das Brutto immer noch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und damit kein Zuschuss notwendig ist. Ob das Überschreiten der Freigrenze zum Jahresende hin durch die Gehaltsumwandlungen selbst als Kriterium für den Zuschuss gelten kann, habe ich bisher noch nicht gehört/ gelesen. Da müsste man nochmal Rat einholen. Aber im Dialog für die bAV, in der Karteikarte "Beiträge" (vlt. im Assistenten noch nicht) kann man einen abweichenden AG-Pflichtzuschuss erfassen. VG
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