Gute Tag,
ich habe einen Mdt, der nun eine Gruppenunfallversicherung hat. Diese zahlt er mtl. AN hat das Recht direkt gegenüber dem Versicherer zu beanspruchen und selbst zu empfangen.
Pro AN liegt der Beitrag in Summer pro Jahr über 100 Euro, also nicht pauschalierungsfähig.
Nun meint der Versicherer, dass man hier aber den Jahresbeitrag aufteilen und mtl. als Sachbezug bei der 50-Euro-Freigrenze unterbringen kann. Ich kenne leider nur jährliche Zahlungen bei der Gruppenunfallversicherung und habe diese bisher pauschal oder individuell versteuert, je nach Jahresbeitrag über oder unter 100 Euro Netto.
Kann ich den Jahresbeitrag wirklich 12-teln und mtl. als Sachbezug abrechnen? Unterläuft man da nicht die eigentlich anfallende Steuer? So könnte ich also eine Unfallversicherung mit 50 Euro mtl. abrechnen als Sachbezug, auch wenn aufs Jahr gerechnet 600 Euro Beiträge fließen? Das Beispiel ist wohl etwas hochgegriffen, da sicher niemand eine GUV mit 600 Euro im Jahr abschließt. Nur zum besseren Verständnis.
Danke.
Hallo Benjamin,
das sollte problemlos möglich sein.
Wir zahlen eine betr. KV, die halbjährlich im Voraus gezahlt werden muss, aber mntl. bei den Mitarbeiter*innen auf der Abrechnung abgerechnet wird (also in unserem Falle, jeweils 1/6).
Das hat zudem den Vorteil, dass gleichzeitig die Sachbezugsgrenze geprüft wird.
Bei uns handelt es sich um einen Monatsbeitrag, der auch aus Kostengründen halbjährlich bezahlt wird.
LG