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LA AF Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch

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letzte Antwort am 31.08.2023 11:33:15 von zwilling
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BeateH
Beginner
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Nachricht 1 von 4
179 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Lohnart "AF Arbeitsfrei ohne Lohnanspruch". Ich habe 3 Aushilfen die 4 Wochen in einem Unternehmen kein Lohn bekommen, aber weiterhin beschäftigt bleiben. Kann ich diese Lohnart verwenden? Hat schon jemand Erfahrung mit dieser Lohnart gemacht? Wie ist es, wenn die Aushilfen länger wie 4 Wochen keine Beschäftigung bei dem Unternehmen haben. Ist da die gleiche Lohnart anwendbar? Wie ist es mit der SV-Meldung?

 

Wäre um Antworten sehr dankbar.

 

 

Bini
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
169 Mal angesehen

Hallo Beate,

 

ich gebe immer unbezahlten Urlaub ein.

 

LG

 

Sabine

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cro
Experte
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Nachricht 3 von 4
168 Mal angesehen

Sie müssen "nur" abrechnen, nichts eingeben. DATEV setzt den Monat einfach hoch.

 

Im 2. Monat direkt danach ohne Entgelte (wieder ohne Eingaben abrechnen). Dann meldet DATEV automatisch eine sonstige Abmeldung. Diese wird automatisch berichtigt, wenn ein tatsächliches Austrittdatum eingetragen wird.

 

Ansonsten wird der Monat nach dem einen unterbrochenen ganz normal mit Bewegungs- oder Stammlohnarten gearbeitet.

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zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
143 Mal angesehen

@cro  schrieb:

Sie müssen "nur" abrechnen, nichts eingeben. DATEV setzt den Monat einfach hoch.

 


Funzt aber nur, wenn es Stundenlohnempfänger sind.

Bei Aushilfen mit einer festen Entlohnung geht AF genauso wie UU.

 

Wir unterscheiden da zwischen tatsächlich unbezahltem Urlaub (UU) und bspw. Begleitung eines Kindes bei Klinikaufenthalt (AF).

 

VG 

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letzte Antwort am 31.08.2023 11:33:15 von zwilling
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