Wenn Mitarbeiter in Elternzeit sind und keine Gehaltsumwandlung zum Jobrad möglich ist, erhalten wir von JobRad, bzw. über deren Versicherung die Leasingraten, welche wir während der Elternzeit nicht umwandeln können, erstattet. Liege ich richtig, mit der Annahme, dass der geldwerte Vorteil trotzdem anzusetzen ist, weil der Mitarbeiter ja in dieser Zeit überhaupt keine Kosten für das Fahrrad trägt? Wenn ja, würde ich den geldwerten Vorteil in den Elternzeitmonaten abrechnen, durch die Versteuerung und SV-Verbeitragung entsteht eine Überzahlung, welche ich dann in der ersten Gehaltsabrechnung nach der Elternzeit verrechnen würde, hat hier schon jemand Erfahrung?
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