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Geldwerter Vorteil bei Jobrad-Ratenerstattung Elternzeit?

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letzte Antwort am 19.04.2023 09:41:46 von g_wursthorn
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g_wursthorn
Beginner
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Nachricht 1 von 8
17596 Mal angesehen

Wenn Mitarbeiter in Elternzeit sind und keine Gehaltsumwandlung zum Jobrad möglich ist, erhalten wir von JobRad, bzw. über deren Versicherung die Leasingraten, welche wir während der Elternzeit nicht umwandeln können, erstattet.

 

Liege ich richtig, mit der Annahme, dass der geldwerte Vorteil trotzdem anzusetzen ist, weil der Mitarbeiter ja in dieser Zeit überhaupt keine Kosten für das Fahrrad trägt?

 

Wenn ja, würde ich den geldwerten Vorteil in den Elternzeitmonaten abrechnen, durch die Versteuerung und SV-Verbeitragung entsteht eine Überzahlung, welche ich dann in der ersten Gehaltsabrechnung nach der Elternzeit verrechnen würde, hat hier schon jemand Erfahrung?

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
17559 Mal angesehen

Hallo, 


hier können wir Sie rechtlich leider nicht beraten.  


Vielleicht hat in der Community ja schon jemand Erfahrungswerte.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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YvonneR
Beginner
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Nachricht 3 von 8
17036 Mal angesehen

Hallo, das Thema ist ja nun schon etwas älter. Es wäre aber toll zu wissen, wie die Abrechnung hier gelöst wurde, da ich nun vor dem gleichen Problem stehe. Wenn also die Raten hier durch die Versicherung übernommen werden und der Mitarbeiter das Fahrrad weiter nutzen kann, ist dann die  Übernahme der Raten nicht ein zusätzlicher Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter?

Zumal bei JobRad jetzt der Ratenschutz bei Elternzeit auf 12 Monate ausgeweitet wird. Wenn der Mitarbeiter das Fahrrad dann nach der Leasingzeit übernehmen würde, dann hätte er im Vergleich zu anderen Mitarbeitern ja ein Jahr Raten gespart und das kann ja nicht sein, oder?

g_wursthorn
Beginner
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Nachricht 4 von 8
17007 Mal angesehen

Hallo,

 

der geldwerte Vorteil von 0,25% bleibt bestehen, so wie vor der Elternzeit und wird in der Gehaltsabrechnung jeweils als Bruttobezug und Nettoabzug aufgeführt. Steuer fällt keine an, der Bruttobetrag wird aber in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. SV-Beiträge fallen nicht an, weil unter 50 € Freibetrag für weitergewährte Bezüge während Entgeltersatzleistungen nach § 23c SGB IV.

Die Gehaltsumwandlung wird aufgrund der Eingabe in den Fehlzeiten tagesanteilig berücksichtigt und fällt im ersten vollen Elternzeitmonat weg.

Weil wir vorsteuerabzugsberechtigt sind, und die Versicherung die Leasingraten netto erstattet, müssen wir den geldwerten Vorteil mit 1% (nicht nur 0,25%!) aus dem Bruttolistenpreis umsatzversteuern.

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
16654 Mal angesehen

Hallo @g_wursthorn 

 

wir haben aktuell genau denselben Sachverhalt.

 

Ein Mitarbeiter geht Mitte 05/2023 für 24 Monate in Elternzeit.

 

Könnten Sie evtl. einen Screenshot einstellen, wie die Darstellung auf der Abrechnung ist?

 

Und wissen Sie evtl. wie es sich verhält, nach Ablauf der ersten 12 Monate --> zu diesem Zeitpunkt müsste eine andere Lösung herbeigeführt werden, da Jobrad die Leasingraten "nur" für die ersten 12 Monate übernimmt oder?

 

Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
16612 Mal angesehen

Hallo SJ,

 

die Abrechnung sieht dann so aus.....

 

Und wenn die Versicherung keine Raten mehr übernimmt, trägt an sich der AG die Raten.

Wobei es da sicherlich auch Spielraum gibt...

 

VG

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 8
16499 Mal angesehen

Hallo @g_wursthorn ,

 

könnten Sie mir bitte noch mitteilen weshalb der geldwerter Vorteil mit 1% berechnet wird?

 

Gibt es diesbezüglich einen Nacheis / Lektüre?

 

Vorab vielen Dank.

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g_wursthorn
Beginner
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Nachricht 8 von 8
16355 Mal angesehen

Hallo,

 

der geldwerte Vorteil wird mit 0,25 % berechnet!

Aber die Umsatzsteuer für den geldwerten Vorteil muss aus 1% des Bruttolistenpreises berechnet werden.

 

Viele Grüße

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7
letzte Antwort am 19.04.2023 09:41:46 von g_wursthorn
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