Guten Tag, wir haben es mittlerweile soweit geschafft alle Kinder mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum Datev zu erfassen. Dabei haben wir nicht darauf geachtet, ob Kinder bereits 25 Jahre oder älter sind, da im Ausgangspost folgendes Steht Bitte beachten Sie: In den DATEV-Lohnprogrammen erfassen Sie Kinder mit den Angaben zu Vorname(n), Familienname und Geburtsdatum. Mit der einmaligen Erfassung dieser Daten werden die Abschläge zur Pflegeversicherung automatisch anhand des Alters der Kinder berücksichtigt. Unsere Schlussfolgerung daraus war, dass Datev anhand des Geburtsdatums automatisch prüft, ob das Kind für den Abschlag zur Pflegeversicherung relevant ist. Nun kam heute der Servicenewsletter zu LuG mit folgendem Text und wir sind etwas verunsichert. Bedeutet dies, wir müssen nun doch wieder selbst auf das Alter der Kinder achten und manuell löschen, wenn Kinder nicht mehr für den Abschlag zur Pflegeversicherung relevant sind? Da in diesem Zeitraum die Anzahl der Kinder genügt, können Sie mit einer der nächsten Versionen von Lohn und Gehalt (voraussichtlich 10. August 2023) zur Berücksichtigung der PV-Abschläge nur die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfassen. Beachten Sie, dass die Altersgrenzen in diesem Fall nicht mehr automatisch vom Programm überwacht werden können.
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