Hallo zusammen,
seit 01/2023 ist es für Unternehmen ja verpflichtend, die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III online zu erstellen und zu übermitteln.
Sie beschreiben das genau richtig. Nachberechnung 3/23 durchführen, AN hochsetzen auf 6/23 und Arbeitsbesch. senden sollte dann funktionieren.
Hallo,
laut der angehängten Fehlermeldung sollte es nach der Nachberechnung mit 03/23 in dem Fall dann die Arbeitsbescheinigung ausspucken.
zu 1. Ja, Grund hätte da schon angegeben werden müssen.
zu 2. Ja, nach Nachberechnung sollte die Bescheinigung erstellt werden können.
zu 3. Ja genau, letzter Abrechnungs-Monat auf 6/2023 wenn keine Rückrechnung gemacht wird und eine Nachberechnung ab 03/23 anstupsen.
zu 4. Anleitung aus Dok. 1070717
Auf Mitarbeiterebene im Menü: Erfassen | Stammdaten l Beschäftigung l Zeitraum wählen. Im Feld Letzter abzurechnender Monat, den aktuellen Abrechnungsmonat erfassen. |
Im Menü: Abrechnung | Lohnabrechnung, eine Lohnabrechnung für den Mitarbeiter durchführen. |
Mit der Lohnabrechnung wird die fehlerhafte Arbeitsbescheinigung storniert und eine neue Arbeitsbescheinigung mit den richtigen Angaben erstellt. Die Arbeitsbescheinigung kann auf Mandantenebene im Menü: Mandant | Daten senden an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt werden. |
Drücke die Daumen.
VG