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Arbeitsbescheinigung Fehlermeldung aufgrund von Arbeitszeitwechsel

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letzte Antwort am 17.05.2023 13:23:53 von k_hacker
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TK20
Beginner
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Hallo zusammen,

 

seit 01/2023 ist es für Unternehmen ja verpflichtend, die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III online zu erstellen und zu übermitteln.

 
Das funktioniert mit Datev LuG eigentlich auch gut (wir nutzen das Klicktutorial), allerdings bekommen wir bei Mitarbeitern mit einer Arbeitszeitänderung immer eine Fehlermeldung (siehe Anhang).
 
Im konkreten Fall hat die Mitarbeiterin in 05/2022 mit 32 Std./W. angefangen und hat in 03/2023 ihre Stunden auf 20 Std./W. reduziert (siehe Screenshot "Übersicht Arbeitszeitänderungen"). Sie ist in 05/2023 ausgeschieden. Laut der Fehlermeldung wurde kein Grund der Arbeitszeitänderung angegeben, obwohl das entsprechend dem Klicktutorial hinterlegt wurde (siehe Screenshot).
 
Das Hilfsdokument von Datev sagt, dass eine Nachberechnung notwendig ist ab 03/2023, da in diesem Monat die Arbeitszeitänderung erfolgte.
  1. Hätten wir bereits in 03/2023 ein Änderungsgrund hinterlegen müssen, damit diese Fehlermeldung nicht erscheint?
  2. Was passiert, wenn wir bei der Mitarbeiterin über Abrechnung --> Lohnabrechnung eine Nachberechnung ab 03/2023 durchführen? Ist danach die Erstellung der Arbeitsbescheinigung möglich?
  3. Die Mitarbeiterin wurde in 05/2023 abgemeldet und die Lohnabrechnung für 05/2023 ist auch bereits abgeschlossen. Müsste ich daher den letzten Abrechnungsmonat auf 06/2023 setzen, um die Nachberechnung überhaupt durchführen zu können und die Person wird dann nochmal für die kommende Abrechnung mit der Änderung berücksichtigt?
  4. Kann die Arbeitsbescheinigung dann trotzdem vor der 06/2023 Abrechnung übermittelt werden?
 
 
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Sie beschreiben das genau richtig. Nachberechnung 3/23 durchführen, AN hochsetzen auf 6/23 und Arbeitsbesch. senden sollte dann funktionieren.

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k_hacker
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
185 Mal angesehen

Hallo,

 

laut der angehängten Fehlermeldung sollte es nach der Nachberechnung mit 03/23 in dem Fall dann die Arbeitsbescheinigung ausspucken.

zu 1.  Ja, Grund hätte da schon angegeben werden müssen.

zu 2. Ja, nach Nachberechnung sollte die Bescheinigung erstellt werden können.

zu 3. Ja genau, letzter Abrechnungs-Monat auf 6/2023 wenn keine Rückrechnung gemacht wird und eine Nachberechnung ab 03/23 anstupsen.

zu 4. Anleitung aus Dok. 1070717 

 

Auf Mitarbeiterebene im Menü:  Erfassen | Stammdaten l Beschäftigung l Zeitraum wählen.

Im Feld Letzter abzurechnender Monat, den aktuellen Abrechnungsmonat erfassen.

Im Menü: Abrechnung | Lohnabrechnung, eine Lohnabrechnung für den Mitarbeiter durchführen.

Mit der Lohnabrechnung wird die fehlerhafte Arbeitsbescheinigung storniert und eine neue Arbeitsbescheinigung mit den richtigen Angaben erstellt.

Die Arbeitsbescheinigung kann auf Mandantenebene im Menü: Mandant | Daten senden an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt werden.

 

 

 

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VG

VG
K. Hacker
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letzte Antwort am 17.05.2023 13:23:53 von k_hacker
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