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Versicherungsfreiheit nach Gehaltserhöhung (Datev Lohn und Gehalt)

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letzte Antwort am 04.01.2023 14:20:17 von t_r_
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TK20
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Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:


Mitarbeiter verdient bis einschließlich 30.09.2022 monatlich 5.000€ und ist normal in der Krankenversicherung pflichtversichert (Beitragsgruppenschlüssel 1111).

 

Nun erhält der Mitarbeiter zum 01.10.2022 eine Gehaltserhöhung auf 5900€/Monat und übersteigt somit die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (5.362,50 Euro pro Monat).

 

Muss ich ihn nun ab 01.10.2022 die Angaben bei freiwilliger Krankenversicherung ausfüllen (siehe Screenshot) und den Beitragsgruppenschlüssel auf 9111 ändern, oder wird dieser Wechsel erst zum 01.01.2023 relevant?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Uwe_Lutz
Überflieger
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@TK20  schrieb:

oder wird dieser Wechsel erst zum 01.01.2023 relevant?

 


Ja.

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TK20
Beginner
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Wow das ging ja schnell, vielen Dank!

 

Könnten Sie mir noch kurz erläutern, wieso?

 

Unter folgendem Link steht, dass die Versicherungspflicht auch bei Gehaltserhöhungen geprüft werden muss.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1021126

 

Liegt es daran, dass der Mitarbeiter auf das komplette Jahr gesehen, nicht die 64.350€/Jahr überschreitet?

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pogo
Meister
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Nachricht 4 von 13
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@TK20  schrieb:

 

Könnten Sie mir noch kurz erläutern, wieso?


Steht so im Gesetz.

 

(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. 

TK20
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Vielen Dank.

 

Heißt: Jedes Jahr im Januar prüfen welche Mitarbeiter aus der Versicherungspflichtgrenze fallen.

 

Wie ist der Fall wenn ein Mitarbeiter erst zum 01.11.2022 mit z.B. 9.000€/monatlich in das Unternehmen eintritt. Dieser Person ist dann aber bereits ab 01.11.2022 als versicherungsfrei mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9111 zu führen, richtig?

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pogo
Meister
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Nachricht 6 von 13
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@TK20  schrieb:

 

Heißt: Jedes Jahr im Januar prüfen welche Mitarbeiter aus der Versicherungspflichtgrenze fallen.

Bzw. schon zum Zeitpunkt der Lohnerhöhung, wenn dadurch klar ist, dass die Grenze nächstes Jahr auch überschritten wird. Was erledigt ist, ist erledigt. 🙂

 

Wie ist der Fall wenn ein Mitarbeiter erst zum 01.11.2022 mit z.B. 9.000€/monatlich in das Unternehmen eintritt. Dieser Person ist dann aber bereits ab 01.11.2022 als versicherungsfrei mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9111 zu führen, richtig?


Ja.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Und auch noch wichtig:

 

Sollte jemand (z.B. aufgrund Reduzierung der Arbeitszeit) die Grenze künftig unterschreiten und damit wieder kv-pflichtig werden, gilt diese Unterschreitung sofort und nicht erst zum 01.01. des Folgejahres.

BuHeFr
Beginner
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Hallo,

 

wie ist der Sachverhalt zu schlüsseln wenn der Mitarbeiter ab dem 01.07.2022 freiwillig versichert war und ab dem 01.09.2022 pflichtversichert ist (aufgrund Gehaltsreduzierung)?

BGS ab 01.09.2022 1111

Wie ist es bei "Angaben zur freiwilligen KV/PV" zu schlüsseln? Bei gültig ab 07/2022 ist die freiwillige KV/PV aktiviert. Wenn ich das nun komplett lösche ist das ja falsch. Was gibt man hier ab 09/2022 ein?

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

neue Historie (gültig ab) ab 09/2022 ohne Angaben.

 

Viele Grüße

T. Reich

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BuHeFr
Beginner
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Hallo,

 

dann werden die KV/PV Beiträge aber weiterhin als die eines freiwillig Versicherten unten rechts im Bereich der Netto-Bezüge/Netto Abzüge ausgewiesen. Diese müssten doch aber unter SV rechtliche Abzüge erscheinen oder?

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t_r_
Allwissender
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Haben Sie den Beitragsgruppenschlüssel auf 1111 geändert?

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BuHeFr
Beginner
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Ja

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 13 von 13
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Rechnen Sie gerade 9/2022 ab oder ändern Sie es rückwirkend?

 

Bei rückwirkender Änderung müssten Sie die Beiträge ja im Nettobe- und Abzugsbereich ja rückgerechnet bekommen. Sie sollten aber auch eine Nachberechnung bei den SV-Beiträgen haben.

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letzte Antwort am 04.01.2023 14:20:17 von t_r_
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