abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohn und Gehalt: Abgemeldeter Mitarbeiter - nachträglich Krankheit mit und ohne LFZ hinterlegen

9
letzte Antwort am 25.10.2022 15:00:10 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
TK20
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
280 Mal angesehen

Ein Mitarbeiter ist zum 15.10.2022 ausgetreten, Fehlzeiten wurden bisher nicht in Datev Lohn und Gehalt hinterlegt.

 

Nun benötigt die Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung (elektronische Übermittlung) zur Berechnung des Krankengelds. 

 

Der Mitarbeiter ist vom 11.10 - 15.10 eigentlich aus der LFZ gefallen, Gehalt wurde aber trotzdem normal bis 15.10.2022 gezahlt.

 

Die Krankheitszeiten mit und ohne LFZ hätten wir eigentlich über den Kalender in den Bewegungsdaten eingetragen. Da der Mitarbeiter aber bereits zum 15.10 ausgetreten ist, können wir die Bewegungsdaten nicht mehr ändern.

 

Wie können wir nun eine entsprechende Meldung absetzen bzw. die Daten in Lohn und Gehalt hinterlegen?

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 10
271 Mal angesehen

Wenn Sie nicht sicher sind, das der AN den zu viel gezahlten Lohn zurückzahlt, würde ich nichts ändern. Ansonsten würde der AN ja neben dem erhaltenen Lohn noch Krankengeld beantragen können.

 

Wenn er zurückzahlt, einfach im Kalender 11.-15.10.22 mit K6 eintragen, bisherige Auszahlung als Vorschuss abziehen und die Lohnabrechnung erneut durchführen. Dann wird auch die EEL-Meldung automatisch erzeugt.

0 Kudos
TK20
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 10
260 Mal angesehen

Wir müssten aber auf jeden Fall Krankheit mit LFZ als Ausfallgrund eintragen, da wir ja sonst keine Meldung machen können die die Krankenkasse benötigt, oder?

0 Kudos
TK20
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 10
250 Mal angesehen

Wie können wir im Kalender K6 eintragen? Die Bewegungsdaten sind gesperrt nachdem der Mitarbeiter ausgetreten ist und können nicht mehr bearbeitet werden.

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 10
239 Mal angesehen

Sie müssen beim Mitarbeiter den letzten Abrechnungsmonat hochsetzen.

TK20
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 10
234 Mal angesehen

Vielen Dank, das ist die Lösung!

 

Wenn ich nun den 11.10 - 15.10 als Krankheit ohne LFZ hinterlege, ergibt sich eine Überzahlung. Diese kann ich leider nicht mit dem Folgemonat verrechnen, da der Mitarbeiter ja ausgetreten ist.

 

Sofern der Mitarbeiter den Betrag zurückzahlt, muss/kann ich das entsprechend in Lohn und Gehalt vermerken?

 

Sofern wir das Gehalt nicht zurückfordern:

Wie kann ich der Krankenkasse über Datev mitteilen, dass das Gehalt bis einschließlich 15.10 gezahlt wurde. Lohn und Gehalt erstellt die EEL Meldung ja automatisch bei Ausfallschlüssel K6.

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 10
227 Mal angesehen

Gern geschehen.

Sie können unter Krankheitszeiten für den entsprechenden K-Zeitraum sowohl bei K als auch bei K6 eine Notiz eintragen.

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 8 von 10
225 Mal angesehen

Kleine Ergänzung

TN_0-1666700752856.png

 

0 Kudos
TK20
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 10
218 Mal angesehen

Diese Notiz ist aber lediglich für die interne Dokumentation, richtig?

 

Als Problem bleibt:

 

  • Entweder wir fordern kein Geld zurück und haben somit bis einschließlich 15.10 Arbeitsentgelt gezahlt. (KRANK bis 15.10) In diesem Fall erstellt Datev keine EEL Meldung und die Krankenkasse wartet weiterhin auf die Meldung.
  • Wir hinterlegen von 11.10 - 15.10 K6 (Krankheit mit Krankengeld) und fordern den zu viel gezahlten Betrag zurück. Müssen wir dann in Lohn und Gehalt vermerken, dass der zu viel gezahlte Betrag eingegangen ist, um z.B. ein Konto o.ä. auszugleichen?
0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 10 von 10
213 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie können auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten |Krankheitszeiten | über den Button "Krankheitszeit nach Austritt erfassen" (ganz unten links) ab dem 16.10.2022 erfassen. Dann würden Sie eine Bescheinigung ab dem 16.10.2022 bekommen und der Krankenkasse gleichzeitig die Mitteilung machen, dass Sie bis zum 15.10.2022 gezahlt haben.

 

Viele Grüße

T. Reich

9
letzte Antwort am 25.10.2022 15:00:10 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage