Ein Mitarbeiter ist zum 15.10.2022 ausgetreten, Fehlzeiten wurden bisher nicht in Datev Lohn und Gehalt hinterlegt.
Nun benötigt die Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung (elektronische Übermittlung) zur Berechnung des Krankengelds.
Der Mitarbeiter ist vom 11.10 - 15.10 eigentlich aus der LFZ gefallen, Gehalt wurde aber trotzdem normal bis 15.10.2022 gezahlt.
Die Krankheitszeiten mit und ohne LFZ hätten wir eigentlich über den Kalender in den Bewegungsdaten eingetragen. Da der Mitarbeiter aber bereits zum 15.10 ausgetreten ist, können wir die Bewegungsdaten nicht mehr ändern.
Wie können wir nun eine entsprechende Meldung absetzen bzw. die Daten in Lohn und Gehalt hinterlegen?
Wenn Sie nicht sicher sind, das der AN den zu viel gezahlten Lohn zurückzahlt, würde ich nichts ändern. Ansonsten würde der AN ja neben dem erhaltenen Lohn noch Krankengeld beantragen können.
Wenn er zurückzahlt, einfach im Kalender 11.-15.10.22 mit K6 eintragen, bisherige Auszahlung als Vorschuss abziehen und die Lohnabrechnung erneut durchführen. Dann wird auch die EEL-Meldung automatisch erzeugt.
Wir müssten aber auf jeden Fall Krankheit mit LFZ als Ausfallgrund eintragen, da wir ja sonst keine Meldung machen können die die Krankenkasse benötigt, oder?
Wie können wir im Kalender K6 eintragen? Die Bewegungsdaten sind gesperrt nachdem der Mitarbeiter ausgetreten ist und können nicht mehr bearbeitet werden.
Sie müssen beim Mitarbeiter den letzten Abrechnungsmonat hochsetzen.
Vielen Dank, das ist die Lösung!
Wenn ich nun den 11.10 - 15.10 als Krankheit ohne LFZ hinterlege, ergibt sich eine Überzahlung. Diese kann ich leider nicht mit dem Folgemonat verrechnen, da der Mitarbeiter ja ausgetreten ist.
Sofern der Mitarbeiter den Betrag zurückzahlt, muss/kann ich das entsprechend in Lohn und Gehalt vermerken?
Sofern wir das Gehalt nicht zurückfordern:
Wie kann ich der Krankenkasse über Datev mitteilen, dass das Gehalt bis einschließlich 15.10 gezahlt wurde. Lohn und Gehalt erstellt die EEL Meldung ja automatisch bei Ausfallschlüssel K6.
Gern geschehen.
Sie können unter Krankheitszeiten für den entsprechenden K-Zeitraum sowohl bei K als auch bei K6 eine Notiz eintragen.
Kleine Ergänzung
Diese Notiz ist aber lediglich für die interne Dokumentation, richtig?
Als Problem bleibt:
Hallo,
Sie können auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten |Krankheitszeiten | über den Button "Krankheitszeit nach Austritt erfassen" (ganz unten links) ab dem 16.10.2022 erfassen. Dann würden Sie eine Bescheinigung ab dem 16.10.2022 bekommen und der Krankenkasse gleichzeitig die Mitteilung machen, dass Sie bis zum 15.10.2022 gezahlt haben.
Viele Grüße
T. Reich