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Midijob abrechnung bei gleichzeitigem Minijob bei Nebenarbeitgeber

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letzte Antwort am 12.05.2023 13:14:19 von TK20
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TK20
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

 

folgende Situation ist aktuell noch ungelöst.

 

Mitarbeiter fängt zum 01.05.2023 bei Unternehmen A (Hauptarbeitgeber) an und verdient dort 1.600€ brutto/Monat. Er wird also als Midijob abgerechnet.

 

Zeitgleich hat er bei Unternehmen B (Nebenarbeitgeber) einen Minijob und verdient dort 510€ brutto/Monat. Er wird dort als Minijob abgerechnet.

 

Unternehmen A kann den Mitarbeiter als Midijob abrechnen, da der erste Minijob nicht zur Verdienstgrenze (2.000€/Monat) hinzugerechnet wird.

 

Soweit so gut. Wie wird diese Situation aber korrekt in Datev LuG dargestellt.

 

  • Sozialversicherung --> Angaben zum Midijob --> Midijob berechnen ist aktiviert.
  • Wie muss die Mehrfachbeschäftigung hinterlegt werden? Aktuell sind folgende Daten hinterlegt (siehe Screenshots), allerdings sagt das Verarbeitungsprotokoll bei der Probeabrechnung "Der Midijob / die Gleitzone soll angewandt werden, die Grenze von 2.000€ wird in 05/2023 jedoch überschritten."

 

Vielen Dank im Voraus für Tipps!

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Guten Tag,

 

wenn ich nicht falsche liege ist das mit der Mehrfachbeschäftigung nur auszufüllen, wenn der Mitarbeiter zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgeht, also eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung.

 

Der Mini-Job gilt als nicht sozialversicherungspflichtig und sollte somit nicht als Mehrfachbeschäftigung angerechnet werden müssen! Oder irre ich mich da?🤔

cro
Experte
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Nachricht 3 von 4
215 Mal angesehen

Sie haben bei A den Hauptjob entweder sv-pflichtig oder studentisch.  Da das Monatsbrutto bis 2.000 € beträgt ist die Midijobregelung in diesem 1. Beschäftigungsverhältnis zu prüfen.

 

Bei B haben Sie einen, zusätzlich erlaubten, Minijob. Ob nun mit 2% Pauschsteuer oder St.-Kl. 6 ist dann nachrangig zu klären. Würde hier mal von 2% ausgehen.

 

Mehrfachbeschäftigung ist hier kein Thema.

TK20
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
196 Mal angesehen

Vielen Dank

 

Dann rechnen wir die Person an Midijob ab und deaktivieren die Mehrfachbeschäftigung wieder.

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letzte Antwort am 12.05.2023 13:14:19 von TK20
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