Hallo zusammen,
folgende Situation ist aktuell noch ungelöst.
Mitarbeiter fängt zum 01.05.2023 bei Unternehmen A (Hauptarbeitgeber) an und verdient dort 1.600€ brutto/Monat. Er wird also als Midijob abgerechnet.
Zeitgleich hat er bei Unternehmen B (Nebenarbeitgeber) einen Minijob und verdient dort 510€ brutto/Monat. Er wird dort als Minijob abgerechnet.
Unternehmen A kann den Mitarbeiter als Midijob abrechnen, da der erste Minijob nicht zur Verdienstgrenze (2.000€/Monat) hinzugerechnet wird.
Soweit so gut. Wie wird diese Situation aber korrekt in Datev LuG dargestellt.
Vielen Dank im Voraus für Tipps!
Guten Tag,
wenn ich nicht falsche liege ist das mit der Mehrfachbeschäftigung nur auszufüllen, wenn der Mitarbeiter zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgeht, also eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung.
Der Mini-Job gilt als nicht sozialversicherungspflichtig und sollte somit nicht als Mehrfachbeschäftigung angerechnet werden müssen! Oder irre ich mich da?🤔
Sie haben bei A den Hauptjob entweder sv-pflichtig oder studentisch. Da das Monatsbrutto bis 2.000 € beträgt ist die Midijobregelung in diesem 1. Beschäftigungsverhältnis zu prüfen.
Bei B haben Sie einen, zusätzlich erlaubten, Minijob. Ob nun mit 2% Pauschsteuer oder St.-Kl. 6 ist dann nachrangig zu klären. Würde hier mal von 2% ausgehen.
Mehrfachbeschäftigung ist hier kein Thema.
Vielen Dank
Dann rechnen wir die Person an Midijob ab und deaktivieren die Mehrfachbeschäftigung wieder.