Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter möchte ein 3-monatiges freiwilliges Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber machen. Er ist bei uns als Werkstudent (Personengruppenschlüssel 106) angestellt.
Welchen Ausfallschlüssel brauche ich für diese Arbeitsunterbrechung, damit der Werkstudent nicht beim zweiten AG während des Praktikums mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird?
Vielen Dank im Voraus für die Tipps!
Wenn der andere AG den Werkstudenten mit Hauptarbeitgebermerkmal anmeldet, erhält er dort auch die Steuerklasse 1 und du die 6.
Daran musst du halt denken, wenn er wieder bei dir weiterarbeitet. Dann musst du eine Abmeldung Nebenarbeitgeber und eine Anmeldung Hauptarbeitgeber senden.
Einfacher ist sicherlich, wenn du ihn komplett austreten lässt, als würde die Beschäftigung enden.
Wenn keine speziellen Gründe vorliegen, sollte doch nichts dagegen sprechen. SV-technisch wird er ja so oder so nach einem Monat nach Unterbrechung abgemeldet.
Das alles ändert ja nichts am arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis.
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Für den Fall wir lassen den Mitarbeiter nicht austreten: welchen Ausfallschlüssel trage ich für einen solchen Zeitraum ein?
Für den Fall wir lassen den Mitarbeiter austreten: Ich trage ein Austrittsdatum ein und aktiviere den Mitarbeiter nach 3 Monaten wieder mit einem neuen Eintrittsdatum. Kann es hier Probleme geben was Statistiken angeht? (Das Arbeitsverhältnis ruht und ist nicht beendet)