@ManjaT schrieb: Ich lass den weg, weil ich befürchte, dass die Rückmeldung der Krankenkasse dann nicht funktioniert, weil diese die Verlängerung nicht als Folgebescheinigung hinterlegt haben. Ich weiß gar nicht, ob die Krankenkasse die Info "Folgebescheinigung" überhaupt bekommt. Dies ist m.E. nur eine Einstellung, wann die DATEV den eAU-Abruf an die Krankenkasse übermittelt. Wenn hinterlegt ist, dass erst ab dem 4. Krankheitstag eine AU vorgelegt werden muss, erfolgt die Übermittlung von der DATEV an die Krankenkasse erst am 4. Tag (auch wenn der Abruf vorher erfolgt ist). Damit bei einer Folgebescheinigung der Abruf sofort erfolgt und nicht wieder 4 Tage gewartet werden, ist der Haken "Folgebescheinigung" notwendig. Wenn ohnehin ab dem ersten Tag die Vorlage der AU-Bescheinigungen erfolgen muss und/oder dies auch so im Programm hinterlegt ist, hat dieser Haken m.E. keine Auswirkung.
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