@TN schrieb: Na ja, nachdem FAQ anscheinend gesetzliche Wirkung entfalten, Zumindest wenn ich mich argumentativ darauf stützen wollen würde, wären es für mich Verwaltungsanweisungen. ist wohl gleichzeitig auch Willkür eines Sachbearbeiters möglich. Naja, es gibt doch immer mal Beamte, die sich über Verwaltungsanweisungen hinwegsetzen... In diesem Falle aber schön, und schön, dass das bei Ihnen geklappt hat. Bei uns werden die Minijobber übrigens grundsätzlich individuell besteuert, solange sie nicht Klasse 5 oder 6 unterliegen. Wenn es da bisher keine Probleme gab, ein gangbarer und sparsamer Weg.
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