Hallo zusammen, ich habe folgenden Fall: Es wird eine Arbeitnehmerin eingestellt, welche im Februar 1959 geboren ist. Laut ihren Angaben ist sie bereits seit Mai 2022 Rentnerin. Weiterhin ist sie privat versichert. Folgende Fragen: 1. Personengruppe: Sie hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, bezieht aber schon Rente. Sie will nicht weiter in die Rente einzahlen. Ist es richtig, dass sie mit der Gruppe 119 abgerechnet wird? 2. Beitragsgruppenschlüssel KV und PV: Da sie privat versichert ist, würde ich bei KV und PV 0 schlüsseln. Hat sie noch einen Anspruch auf einen AG-Zuschuss zur KV und PV? Die Arbeitnehmerin schrieb, dass sie einen Zuschuss zur KV von der DRV Bund erhalten würde. Wenn ja, ist es richtig, dass bei der privaten Versicherung der Haken gesetzt werden muss "Ermäßigter Beitragssatz nach § 243 SGB V und ich von der Arbeitnehmerin eine AG-Bescheinigung für den Zuschuss anfordern muss? 3. Beitragsgruppenschlüssel AV + RV: Sie hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, obwohl sie Rente bezieht. Muss ich also jeweils den Schlüssel 1 nehmen? Oder doch RV 3 und AV 2? Ich habe mir auch schon einige LexInform-Dokumente durchgelesen, werde aber nicht so wirklich schlau daraus. Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße
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