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Lodas Abrechnung entsendeter Mitarbeiter nur SV-Beiträge

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letzte Antwort am 16.09.2022 12:09:01 von MHaas1
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v_lenart
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgenden Fall:

 

Ein Mitarbeiter der Firma A wird ab 01.03.2020 für zwei Jahre zu einer Schwestergesellschaft B nach Tschechien entsandt. Er ist weiterhin bei Firma A angestellt. Es wurde jedoch vereinbart, dass die Schwestergesellschaft B während dieser Zeit das Gehalt zahlt. Jedoch soll er sozialversicherungsrechtlich weiterhin in Deutschland versichert sein (es handelt sich ja auch um eine Entsendung).

 

Wie rechne ich diesen Mitarbeiter nun in Deutschland ab?

 

Erst mal muss eine A1-Bescheinigung für diesen Mitarbeiter gestellt werden. Das ist auch kein Problem.

 

Nur die eigentliche Lohnabrechnung ist schwierig.

 

Da der Mitarbeiter das Gehalt von Tschechien erhält, muss er meines Wissens die Lohnsteuer auch in Tschechien abführen. D. h. ich muss den Mitarbeiter eigentlich in Deutschland abmelden. Aber er soll ja weiterhin in Deutschland SV-rechtlich versichert sein und die Beiträge zur KV, PV, RV und AV müssen abgeführt werden.

 

Falls dies noch einen Unterschied macht: Der Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich versichert und außerdem Firmenzahler.

 

Ich habe leider nichts gefunden, wie ich hier die Lohnabrechnung darstellen soll.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Lenart

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Lenart,


bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtliche Beratung durchführen können. Wenden Sie sich bitte für sozialversicherungsrechtliche Fragen an die Krankenkasse, die steuerrechtlichen Hintergründe kann Ihnen das Finanzamt erläutern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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v_lenart
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

es ging mir gar nicht um rechtliche Beratung. Es wurde bereits geklärt, dass die Lohnsteuer in Tschechien abgeführt werden muss, die SV-Beiträge jedoch weiterhin in Deutschland.

 

Meine Frage ist nur, wie stelle ich das nun in der Lohnabrechnung dar: Mitarbeiter erhält kein Gehalt, es sollen trotzdem SV-Beiträge abgeführt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Lenart

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Lenart,


Sozialversicherungsbeiträge können in LODAS immer nur dann errechnet und übermittelt werden, wenn ein Bezug abgerechnet wird.


Das fiktive Entgelt kann zum Beispiel über die Stammlohnart 202 "Festbezug mtl. Verst." gebucht werden. Ändern Sie unter Mandantendaten | Lohnarten, Register  Steuer/SV/UV die Steuer- und SV-Behandlung auf "29 - Bezüge nur sv-pflichtig, kein Gesamtbrutto".


Damit kommt der gebuchte Wert nicht zur Auszahlung.


Bei Verwendung von Lohnarten, die nicht in das Gesamt-Brutto einfließen, wird im Buchungsbeleg/Programmverbindung FIBU eine unterschiedliche Endsumme für Soll und Haben ausgewiesen.

 

Hinterlegen Sie für diese Lohnart eine FIBU-Kontonummer, die zur Folge hat, dass bei Übernahme des Buchungsbelegs das Verrechnungskonto für Lohn und Gehalt (z. B. 1755 / SKR03) automatisch innerhalb der Finanzbuchführung ausgeglichen wird.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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v_lenart
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort!

 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Lenart

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MHaas1
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe einen solchen Fall jetzt gerade auch abzuwickeln Es geht um Mitarbeiter, die in die USA entsendet wurden und für die nur RV-Beiträge in Deutschland abgeführt werden. Jetzt habe ich Fehlermeldung wegen der Steuermerkmale. Sie sind aber nicht Steuerpflichtig in Deutschland. Kann ich die Fehlermeldungen irgendwie vermeiden? 

 

Danke und Viele Grüße

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letzte Antwort am 16.09.2022 12:09:01 von MHaas1
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