Hallo zusammen,
wir stellen unserem Mandanten die Lohnauswertungen immer in Unternehmen online bereit. Diesen Monat wurde auch Quarantäne nach IfSG abgerechnet.
Der Mandant möchte den Antrag selber stellen, in diesem Sinne soll er die Auswertung 447 erhalten, der er die Daten entnehmen kann.
Leider kann ich diese Auswertung in Unternehmen online unter Auswertungen Personalwirtschaft nicht finden! Habe ich die Auswertung übersehen, oder muss hier gesondert noch irgendwo ein Haken gesetzt werden, damit die Auswertung für den Mandanten auch in Unternehmen online erscheint?
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Auswertung muss in der Rechteverwaltung online mit der Admin-Smartcard freigegeben werden. Diese finden Sie unter Auswertungen Personalwirtschaft Detailrechte I Weitere Auswertungen I Beitragsberechnung nach §56 IfSG. Die Auswertung für Kinderbetreuung ist "Beitragsberechnung Kinderbetreuung nach §56 IfSG".
Super, vielen Dank für die Antwort.
Hallo Herr Stein,
bei uns sind alle Rechte komplett freigeschaltet und trotzdem können wir, mein Mandant und ich in der Kanzlei, keine Auswertung im DUO finden.
Könnten Sie uns bitte weiterhelfen?
Hallo,
dann müssen wir uns den Sachverhalt genauer ansehen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.