Hallo zusammen, folgende Problem: eine MA, die seit 2019 in Krankenzustand und schon ausgesteuert ist, kündigt zum 31.03.2023. Im Jahr 2019 wurden Überstunden einarbeitet, die mit Lohn März ausbezahlt werden müssen. Die Zuordnung xxx Euro muss jedoch zum Oktober 2019 erfolgen. ( § 23d SGB ab 01.01.2023). Demnach wird das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt im Rahmen der noch nicht verbeitragten SV-Luft des Jahres 2019 beitragspflichtig. Der verbeitragte Betrag ist als Sondermeldung mit Abgabegrund 54 und dem Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Oktober 2019 zu melden. Ist das über Datev LuG möglich oder wie soll man vorgehen? Danke
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