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Behandlung Arbeitgeberzuschuss zum Jobrad bei Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 16.03.2026 15:21:15 von mhaas
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v_lenart
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Mandanten, der seinen Mitarbeitern per Gehaltsumwandlung ein Jobrad zur Verfügung stellen möchte. Die Fahrräder sind über den Arbeitgeber geleast.

 

Nun soll der Arbeitnehmer aber nicht die komplette Leasingrate tragen müssen, sondern der Arbeitgeber möchte gerne einen Zuschuss zahlen.

 

Frage: Wie wird dieser AG-Zuschuss behandelt? 

 

Möglichkeit 1: Es wird einfach die Leasingrate reduziert, was jedoch auch die Gehaltsumwandlung reduziert.

 

Möglichkeit 2: Der AG-Zuschuss wird gesondert ausgewiesen und die Höhe der Gehaltsumwandlung nicht reduziert.

 

Hier stellt sich die Frage: Ist der AG-Zuschuss steuer- und SV-frei? Kann ggf. die EUR 44,00 Freigrenze für Sachbezüge angewandt werden?

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

 

Viele Grüße

VL

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 15
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Hallo, 


schauen Sie mal in folgendem Beitrag vorbei: lodas Fahrrad

 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tina_106
Beginner
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Hallo,

 

ich habe jetzt den gleichen Fall, könnten Sie mir bitte schreiben wie Sie den Fall gelöst haben?

Ist der AG-Zuschuss steuer-und SV-frei? Mit welcher Lohnart wird der Zuschuss abgerechnet wenn er auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird? Mit dem Dokument unten bin ich nicht weiter gekommen.

 

Vielen vielen Dank:-)

 

KS

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Viktoriya
Beginner
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Nachricht 4 von 15
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Hallo, darf ich fragen wie Sie den Fall gelöst haben?

 

Ist der AG-Zuschuss St.- und SV. frei oder pflichtig?

 

Danke

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myview
Aufsteiger
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Hallo!

 

Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater wird der AG-Zuschuss nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Die Leasingrate wird im Vorfeld um den Zuschuss reduziert und nur dieser reduzierte Wert wird als Gehaltsumwandlung ausgewiesen.

 

Viele Grüße

myview

v_lenart
Beginner
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Hallo,

 

genau, so hatte ich das damals auch umgesetzt, also Möglichkeit 1.

 

VG

ManlerntnieausX12
Beginner
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Habe das gleiche Problem: Arbeitgeber zahlt 35 % der Leasingrate. Habe eben gelesen, dass dieser Zuschuß gar nicht auf der Abrechnung erscheinen muß und anscheinen nur die reduzierte Rate mit Stammlohnart 810 und 811 unter Brutto-Bezüge auf der Abrechnung erscheint und die Summe der beiden Lohnarten dann im Betto wieder abgezogen wird wie beim Auto.

 

Wie wird der Zuschuß dann gebucht und auf welches Konto SKR04?

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lohnexperte
Meister
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Hallo,

 

da es keinen wirklichen "Zuschuss" gibt, muss der auch nicht gesondert verbucht werden. Es erfolgt lediglich eine Refinanzierung der Leasingkosten von weniger als 100% (Und das ist im Umkehrschluss der vermeintliche bzw. sogenannte "Zuschuss".)

 

1. Der Arbeitgeber zahlt die Leasinggebühr für das JobRad: Diese Kosten werden als Aufwand verbucht.

 

2. Die Leasinggebühr wird (hier nur teilweise, nämlich zu 65%) refinanziert durch die Entgeltumwandlungsvereinbarung. Die Höhe der Entgeltumwandlung reduziert den Personalaufwand.

 

3. Per Saldo ergibt sich also aus den ersten beiden Punkten die tatsächliche Belastung der Arbeitgebers (Aufwand durch Leasingrate abzüglich Personalkostenreduzierung).

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

ManlerntnieausX12
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!

 

Es handelt sich somit nicht um einen geldwerten Vorteil beim Arbeitgeberzuschuß zur Leasingrate ebike?

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 10 von 15
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Hallo noch einmal,

 

tatsächlich liegt ein geldwerter Vorteil nur in Höhe des Sachbezuges des JobRades vor.

 

(Und um bei den genauen bzw. exakten Begrifflichkeiten zu bleiben: Es kann gar keinen Arbeitgeberzuschuss zu der Leasingrate geben, da die Leasingrate ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft vereinbart wird. Wenn man den Sachverhalt bzw. die Dreierbeziehung also ganz stur und exakt durchdekliniert, tauchen solche verwirrenden Begriffe wie Arbeitgeberzuschuss zu den Leasingraten gar nicht erst auf.) 😏

 

Viele Grüße!

 

 

ManlerntnieausX12
Beginner
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Vielen Dank für die Unterstützung und noch schöne Osterfeiertage!

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mhaas
Fachmann
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Nachricht 12 von 15
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Ich würde das Thema gern noch mal aufmachen, da ich mich jetzt durch diverse Quellen gequält habe und immer noch keine klare Antwort auf die grundsätzliche Frage.

 

In meinem Beispiel kostet das Rad 6.000 €, Gesamt-Leasingrate 204 € (inkl. Versicherung und Wartung). AN übernimmt via Gehaltsumwandlung einen Betrag von 86 €. Aus dem Vertrag ergibt sich NICHT (was so nur mündlich abgesprochen ist), dass der AG einen Zuschuss von 100 € zur Leasingrate bezahlt.

Dienstleister rechnet wie folgt ab:
Bruttolohn
- Gehaltsverzicht 86 €
+ AG-Zuschuss 100 € (ST+SV-pflichtig)
+ GWV 15 €

Haufe findet das gut, andere Quellen sagen, die 100 € sind schlicht nicht zu berücksichtigen.

Argument von Haufe: Einheitliche Betrachtung. Wenn es den AG-Zuschuss nicht gegeben hätte, würde der AN den vollen Leasingbetrag umwandeln. (Was nicht stimmt, da in der Regel der AG ja zumindest die Versicherung und/oder die Wartungskosten übernimmt).

Jemand noch ne Idee?

Lang may yer lum reek
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 13 von 15
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Hallo @mhaas ,

 

ich kann meinen Ausführungen oben (Antworten 8 und 10) nichts hinzufügen und bin immer noch der dort geschilderten Meinung.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 14 von 15
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Bei den Mandanten mit AG-Zuschuss mache ich es so:

- Gehaltsumwandlung voll, St+SV-pfl

+ AG-Zuschuss, St+SV-pfl

+ geldw. Vorteil, St+SV-pfl

Ja, man könnte auch die Gehaltsumwandlung direkt kürzen, so ist es aber (auch für Vertretung/Nachfolger) übersichtlicher und auch die AN können bei Vergleich der Lohnabrechnungen direkt sehen, dass alle den gleichen Zuschuss bekommen.

 

Was dein Dienstleister macht, finde ich … komisch. Der AG-Zuschuss kann doch nicht höher als die Gehaltsumwandlung sein, und dann hättest du de facto ein steuerfreies Rad on top, ohne Gehaltsumwandlung usw.

Und bei einer Gesamt-Leasingrate von 204 €, aber einer Gehaltsumwandlung von nur 86 € muss doch klar sein, dass der Zuschuss da schon eingerechnet ist. Entweder muss der AG-Zuschuss weg, oder die Gehaltsumwandlung mit 186 € angegeben werden.

mhaas
Fachmann
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Nachricht 15 von 15
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Ja, so hätte ich das ja auch gesehen ... normalerweise.

Aber im Vertrag ist das genauso wie angegeben aufgeführt. Nachdem ich Haufe noch mal mit den Vertragangaben gefüttert habe ist es übrigens der Auffassung, dass wäre so ok und muss nicht mit in der Abrechnung 🤔

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 16.03.2026 15:21:15 von mhaas
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