Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten, der seinen Mitarbeitern per Gehaltsumwandlung ein Jobrad zur Verfügung stellen möchte. Die Fahrräder sind über den Arbeitgeber geleast.
Nun soll der Arbeitnehmer aber nicht die komplette Leasingrate tragen müssen, sondern der Arbeitgeber möchte gerne einen Zuschuss zahlen.
Frage: Wie wird dieser AG-Zuschuss behandelt?
Möglichkeit 1: Es wird einfach die Leasingrate reduziert, was jedoch auch die Gehaltsumwandlung reduziert.
Möglichkeit 2: Der AG-Zuschuss wird gesondert ausgewiesen und die Höhe der Gehaltsumwandlung nicht reduziert.
Hier stellt sich die Frage: Ist der AG-Zuschuss steuer- und SV-frei? Kann ggf. die EUR 44,00 Freigrenze für Sachbezüge angewandt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Viele Grüße
VL
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
schauen Sie mal in folgendem Beitrag vorbei: lodas Fahrrad
Hallo,
ich habe jetzt den gleichen Fall, könnten Sie mir bitte schreiben wie Sie den Fall gelöst haben?
Ist der AG-Zuschuss steuer-und SV-frei? Mit welcher Lohnart wird der Zuschuss abgerechnet wenn er auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird? Mit dem Dokument unten bin ich nicht weiter gekommen.
Vielen vielen Dank:-)
KS
Hallo, darf ich fragen wie Sie den Fall gelöst haben?
Ist der AG-Zuschuss St.- und SV. frei oder pflichtig?
Danke
Hallo!
Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater wird der AG-Zuschuss nicht auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Die Leasingrate wird im Vorfeld um den Zuschuss reduziert und nur dieser reduzierte Wert wird als Gehaltsumwandlung ausgewiesen.
Viele Grüße
myview
Hallo,
genau, so hatte ich das damals auch umgesetzt, also Möglichkeit 1.
VG
Habe das gleiche Problem: Arbeitgeber zahlt 35 % der Leasingrate. Habe eben gelesen, dass dieser Zuschuß gar nicht auf der Abrechnung erscheinen muß und anscheinen nur die reduzierte Rate mit Stammlohnart 810 und 811 unter Brutto-Bezüge auf der Abrechnung erscheint und die Summe der beiden Lohnarten dann im Betto wieder abgezogen wird wie beim Auto.
Wie wird der Zuschuß dann gebucht und auf welches Konto SKR04?
Hallo,
da es keinen wirklichen "Zuschuss" gibt, muss der auch nicht gesondert verbucht werden. Es erfolgt lediglich eine Refinanzierung der Leasingkosten von weniger als 100% (Und das ist im Umkehrschluss der vermeintliche bzw. sogenannte "Zuschuss".)
1. Der Arbeitgeber zahlt die Leasinggebühr für das JobRad: Diese Kosten werden als Aufwand verbucht.
2. Die Leasinggebühr wird (hier nur teilweise, nämlich zu 65%) refinanziert durch die Entgeltumwandlungsvereinbarung. Die Höhe der Entgeltumwandlung reduziert den Personalaufwand.
3. Per Saldo ergibt sich also aus den ersten beiden Punkten die tatsächliche Belastung der Arbeitgebers (Aufwand durch Leasingrate abzüglich Personalkostenreduzierung).
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es handelt sich somit nicht um einen geldwerten Vorteil beim Arbeitgeberzuschuß zur Leasingrate ebike?
Hallo noch einmal,
tatsächlich liegt ein geldwerter Vorteil nur in Höhe des Sachbezuges des JobRades vor.
(Und um bei den genauen bzw. exakten Begrifflichkeiten zu bleiben: Es kann gar keinen Arbeitgeberzuschuss zu der Leasingrate geben, da die Leasingrate ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft vereinbart wird. Wenn man den Sachverhalt bzw. die Dreierbeziehung also ganz stur und exakt durchdekliniert, tauchen solche verwirrenden Begriffe wie Arbeitgeberzuschuss zu den Leasingraten gar nicht erst auf.) 😏
Viele Grüße!
Vielen Dank für die Unterstützung und noch schöne Osterfeiertage!