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energiepreispauschale

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letzte Antwort am 07.11.2022 06:12:39 von Cyurd
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Cyurd
Beginner
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Hallo,

 

wir mussten im Oktober EPP nachzahlen, da einige Mitarbeiter ihren Anspruch verspätet rückgemeldet haben. Müssen diese Beträge per DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung wieder im August korrigiert werden? Und in welcher Auswertung sehe ich die korrigierten Daten der Lohnsteueranmeldung?

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FrauSmith
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
239 Mal angesehen

Ja wenn der September abgerechnet ist muss die Lohnsteueranmeldung über das DÜ-Formular Lohnsteuer manuell korrigiert werden. 
Das ist über Datev unproblematisch und die Werte der ursprünglichen Anmeldung sind vorgelegt.

 

Die neue Anmeldung ist nicht in den Auswertungen enthalten. Auch nicht im Lohnjournal, Fibu usw.

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Cyurd
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
168 Mal angesehen

Und wie kann man dann die Beträge nachkontrollieren? 
Und verstehe ich Sie richtig. Die Korrektur wieder über die Lohnsteueranmeldung August, oder?

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letzte Antwort am 07.11.2022 06:12:39 von Cyurd
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