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Elstam Abmeldung nicht möglich da Anmeldung nicht erfolgt

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letzte Antwort am 22.11.2022 20:57:14 von Natalie1981
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findus
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Guten Morgen!

 

Ein AN wurde am 22.02.2016 eingestellt und zum 15.04.20 gekündigt.

 

Jetzt kam eine Mitteilung, daß die Abmeldung über ELStam nicht erfolgreich war, da der AN nicht beimELSTAM-Verfahren angemeldet ist.

 

Habe mir dann in dem Monat die DÜ-Protokolle für ELSTAM angeschaut.

Der AN wurde am 22.02.16 an- und abgemeldet, was ja falsch ist.

 

Gibt es eine Möglichkeit, ihn zum 22.02.16 anzumelden, oder kann er nur noch zum 1.01.20 angemeldet und dann abgemeldet werden?

 

Danke für Eure Mühe!

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
497 Mal angesehen

Hallo findus,

 

ELSTAM Anmeldungen für das Vorjahr sind nur bis zum 01.03. des laufenden Jahres möglich.

Daher ist eine Anmeldung nur ab 01.01.2020 möglich.

 

Aber einmal eine andere Frage: Ist bei diesem Mitarbeiter denn für die Jahre 2016 bis 2018

die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt worden ???

 

Gruß

 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 3 von 8
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Moin,

 

ELStAM-Anmeldungen können nur bis zum 28./29.02. des Jahres für das Vorjahr erfolgen. Anmeldungen für vorherige Zeiträume nimmt die Finanzverwaltung nicht mehr an.

 

Aus diesem Grunde ist in dem Fall tatsächlich nur noch eine Anmeldung zum 01.01.2020 möglich.

 

Wobei ich in dem Fall gar nicht sicher bin, ob die Anmeldung zum 01.01.2020 noch verarbeitet wird, wenn Sie schon eine Abmeldung zu einem Späteren Zeitpunkt versucht haben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 4 von 8
491 Mal angesehen

@coester  schrieb:

 

 

Aber einmal eine andere Frage: Ist bei diesem Mitarbeiter denn für die Jahre 2016 bis 2018

die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt worden ???

 

 

 


Die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt unabhängig davon, ob eine ELStAM-Anmeldung erfolgt ist oder nicht.

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
488 Mal angesehen

Danke Herr Lutz !

 

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Natalie1981
Beginner
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Ich habe kurze Frage dazu.

Welche Konsequenzen können sein, wenn für die Jahre 2016-2019 der Mitarbeiter nicht angemeldet war? Was sagt FA bei Prüfung?

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 8
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Würde es in der Prüfung auffallen wäre es wohl rückwirkend die Steuerklasse 6. Zu Lasten des Arbeitgebers. Hochrechnung?

 

Im Lohnsteuerseminar wurde neulich gesagt, dass die Steuerprüfer überprüfen ob die Mitarbeiter korrekt angemeldet sind. Aufgefallen ist uns das bisher nicht. 

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Natalie1981
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Vielen Dank

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letzte Antwort am 22.11.2022 20:57:14 von Natalie1981
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