Hallo,
ich soll für einen Mandanten bei einigen Mitarbeitern die Kostenstellen in 2023 korrigieren. Im aktuellen Jahr habe ich das schon gemacht, im Vorjahr bisher noch nie.
Mir stellt sich die Frage ob ich dann auch einen neuen Buchungsbeleg für 2023 erhalten um die Bruttolohnverbuchung in der Buchhaltung zu korrigieren.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nein, Buchungsbelege der Vormonate werden grundsätzlich nicht neu erstellt.
Die Korrekturen laufen auf den Buchungsbeleg für den aktuellen Monat