Hallo Torsten, bei einem Arbeitsunfall ist erstmal der AG in der Pflicht und muss 6 Wochen den Lohn weiterbezahlen. Da dein Unternehmen nur U2-pflichtig ist, erhält das Unternehmen keine Ausgleichszahlung der Krankenkasse. Nach den 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung. Dann erhält der AN Verletztengeld der BG. Du musst nach 6 Wochen in den Fehlzeiten, die Fehlzeit Verletztengeld bei Krankheit / Kur eingeben. Die Meldung an die BG wird automatisch erstellt. In deinem Fall ist keine Eintragung in den Fehlzeiten notwendig, da der Ausfall nur eine Woche dauerte. Generell gilt, dass eine Unfallmeldung an die BG gemacht werden muss, wenn der AN 3 oder mehr Tage ausfällt. Diese Meldung kann jedoch nicht über DATEV erstattet werden. Zumeist haben die BGs ein eigenes Portal, in welchem die Unfallmeldung erstattet werden muss. Kleiner Hinweis: Bitte die Unfallmeldung nach 3 Tagen erstatten, da sonst die BG Leistungen gegebenfalls verweigern kann. Bei schweren Unfällen bzw. Tod des Arbeitnehmers ist eine Meldung umgehend vorab telefonisch zu erstatten. Mit besten Grüßen OLJA
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