Ich sehe es wie Sie, die Witwe sollte damit nicht zu oft behelligt werden. Ich denke, die DATEV wird das auch nicht tun. 😉 Die DATEV macht keine Lohnabrechnungen, sie stellt lediglich die Software zur Verfügung, damit Sie die Lohnabrechnung machen können. Auch wenn die DATEV mitunter sehr vielfältig informiert und auch Seminare anbietet, um Ihr Wissen auszubauen, so sind Sie letztlich in der Verantwortung, Sachverhalte rechtlich zu würdigen und entsprechend zu handeln. Klar kann man nicht alles wissen, aber dann ist Recherche angesagt. Sollten Sie nicht Steuerberater sein, sollten Sie Ihren Steuerberater kontaktieren. Dort bekommen Sie Hilfe. In aller Kürze: was die Witwe eines Verstorbenen erhält, ist Sterbegeld. Sterbegeld ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei. Details müssen Sie recherchieren. Was sie in LODAS eingeben müssen, nachdem Sie den Sachverhalt rechtlich gewürdigt haben, erklärt die DATEV penibel: http://www.datev.de/info-db/5303396 Dort Punkt 7. Wenn Sie bei DATEV zu den rechtlichen Rahmenbedingungen recherchieren wollen, finden Sie in kompakter Form im Elektronischen Wissen Lohn und Personal (=Lexikon für das Lohnbüro, Hüthig Jehle Rehm Verlagsgruppe GmbH) unter Dokument 5300444 weitere Informationen.
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