Hallo liebe Berufskollegen,
darf ich einen Mitarbeiter, der nur paar Stunden gearbeitet hat, gekündigt wurde und nicht mehr auffindbar ist, einfach mit Steuerklasse 6 abrechnen? Die angegebene Steuer-ID stimmt nämlich nicht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn die angegebene IBAN denn stimmt? 🤔
@Marie250388 schrieb:
darf ich einen Mitarbeiter, der nur paar Stunden gearbeitet hat, gekündigt wurde und nicht mehr auffindbar ist, einfach mit Steuerklasse 6 abrechnen?
Dürfen? Ich wäre eher bei müssen, solange Sie keine anderen Angaben erhalten.
@metalposaunist schrieb:Wenn die angegebene IBAN denn stimmt? 🤔
Sorry, aber wen interessiert die IBAN? Wenn der das Geld will, wird der sich selbst wieder melden.
Dankeschön Herr Lutz!
Hi!
Wie Herr Lutz schon sagte, ich würde es auch unter den Punkt müssen verbuchen^^
Durch ein Seminar mit Profis vom Finanzamt und der Rentenversicherung wurde mitgeteilt, dass es im Zweifel immer besser (für den AG) ist, wenn man die Steuerklasse 6 und BGRS 1-1-1-1 nimmt. Man ist auf der sicheren Seite!
Hintergrund ist, dass man bei z.B. ausscheidenden MAs - wie in Ihrem Falle - oder Abrechnungen in der Vergangenheit nicht mehr an die dann eventuell zu wenig gezahlten Gelder kommt. Eine Nachberechnung zum Gunsten der MA sieht in der Regel auch besser aus. Natürlich soll der MA sein Geld erhalten, was bei StKl 6 zu (z.B.) 1 schon einen enormen Verlust darstellen kann, aber der Mitarbeiter ist ja auch in der Bringschuld der richtigen Daten.
Sie müssen der Geschäftsführung ja auch Rede und Antwort stehen, wenn etwas zu viel bezahlt wurde und man das Geld nicht mehr anmahnen kann.
mfg Torsten
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!