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Arbeitsbescheinigung - Eintrittsdatum

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letzte Antwort am 12.03.2020 09:25:48 von Verena_Heinlein
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

Die Arbeitsbescheinigungen sollen / werden elektronisch übermittelt. Nun sind einige Mitarbeiter übernommen worden (Insolvenz und anschließende Übernahme) und erhielten ihr "damaliges" Eintrittsdatum festgeschrieben.

 

Bei der Übermittlung wurde bisher das "neue" Eintrittsdatum verbucht, obwohl für die Arbeitslosenzeitberechnung die alten Zeiten interessant sein können!

 

Was muss ich eventuell beachten/einstellen, damit das "alte" Datum übermittelt wird. Das Häkchen "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden" ist aktiviert!

 

 

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
833 Mal angesehen

Hallo Torsten,


die Datensatzbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsbescheinigung sieht vor, dass stets der Eintritt in das aktuelle Arbeitsverhältnis zu melden ist. Der tatsächliche Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist hierbei unerheblich.
Aus diesem Grund wird für die Arbeitsbescheinigung das erfasste Ersteintrittsdatum nicht herangezogen.


Viele Grüße


Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.03.2020 09:25:48 von Verena_Heinlein
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