Hallo!
Die Arbeitsbescheinigungen sollen / werden elektronisch übermittelt. Nun sind einige Mitarbeiter übernommen worden (Insolvenz und anschließende Übernahme) und erhielten ihr "damaliges" Eintrittsdatum festgeschrieben.
Bei der Übermittlung wurde bisher das "neue" Eintrittsdatum verbucht, obwohl für die Arbeitslosenzeitberechnung die alten Zeiten interessant sein können!
Was muss ich eventuell beachten/einstellen, damit das "alte" Datum übermittelt wird. Das Häkchen "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden" ist aktiviert!
mfg Torsten
Hallo Torsten,
die Datensatzbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsbescheinigung sieht vor, dass stets der Eintritt in das aktuelle Arbeitsverhältnis zu melden ist. Der tatsächliche Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist hierbei unerheblich.
Aus diesem Grund wird für die Arbeitsbescheinigung das erfasste Ersteintrittsdatum nicht herangezogen.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG