Hallo Torsten, im Info-Dokument 1021211 "Entgeltersatzleistung (EEL) - Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln" finden Sie unter Punkt 2.4 die Besonderheiten, die bei Kurzarbeit in Verbindung mit der Entgeltersatzleistung zu beachten sind. Unter der Registerkarte "Besonderheiten" der Fehlzeit hinterlegen Sie im Feld "Beginn" den ersten Tag, an dem die Konjunktur-Kurzarbeit gewährt wurde. Die Felder müssen grundsätzlich nur dann gefüllt werden, wenn das Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur in dem Zeitraum anfällt, in dem sich der Mandant in Kurzarbeit befindet. Wird keine Kurzarbeit abgerechnet, bleiben die Felder leer. Liebe Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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