Hallo!
Laut Lex:
"Feld Beginn
> Erfassen Sie das Datum, an dem der Gewährungszeitraum für Konjunktur-Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit beginnt, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist."
Wenn ich einen Mitarbeiter habe, dessen AU am 26.6.2019 beginnt, dann:
A: Muss ich den Juni nehmen (01:06:2019 - 30.06.2019)
B: Den Monat davor (01.05.2019 - 30.05.2019)
oder gar C?
Bei A+B sind jeweils immer Konjunktur-KuG gezahlt worden.
Wenn mehrere Monate Konjunktur-Kurzarbeit gezahlt wurden, sind die vorherigen Monate uninteressant?
Wenn der letzte KuG-Monat im z.B. Februar liegt, muss dieser Monat erfasst werden? (März bis heute sind keine KuG-Monate angefallen)
mfg Torsten
Hallo Torsten,
im Info-Dokument 1021211 "Entgeltersatzleistung (EEL) - Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln" finden Sie unter Punkt 2.4 die Besonderheiten, die bei Kurzarbeit in Verbindung mit der Entgeltersatzleistung zu beachten sind.
Unter der Registerkarte "Besonderheiten" der Fehlzeit hinterlegen Sie im Feld "Beginn" den ersten Tag, an dem die Konjunktur-Kurzarbeit gewährt wurde.
Die Felder müssen grundsätzlich nur dann gefüllt werden, wenn das Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur in dem Zeitraum anfällt, in dem sich der Mandant in Kurzarbeit befindet. Wird keine Kurzarbeit abgerechnet, bleiben die Felder leer.
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG