Hallo!
Über ELStAM wurde die Konfession der Ehepartnerin mitgemeldet und eingetragen (Personaldaten - Schnellerfassung - Steuer - Konfessionszugehörigkeit/Ehepartner)
Warum wurde eine Nachberechnung vorgenommen?
Muss der Ehemann (StKl 4) für seine Ehefrau die KiSt mit abführen?!
mfg Torsten
Moin,
bei glaubensverschiedenen Ehepartner, bei denen beide Kirchen Kirchensteuer erheben, wird die Kirchensteuer, die sich bei dem Mitarbeiter ergibt zur Hälfte auf die beiden Kirchen verteilt. Die Höhe der einzubehaltenen Kirchensteuer ändert sich dadurch nicht.
Damit die Verteilung auf die beiden Kirchen erfolgt, muss eine Nachberechnung vorgenommen werden, die aufgrund der ELStAM-Daten automatisch erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz