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Nachweis der Elterneigenschaft von ausländischen Arbeitnehmern in deutscher Sprache und beglaubigt?

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letzte Antwort am 12.07.2023 16:04:20 von rschoepe
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inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 1 von 23
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Hallo liebe Community,

 

zum Nachweis der Elterneigenschaft habe ich eine besondere Frage, auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe.

Bei ausländischen Arbeitnehmern, wo die Elternnachweise (Geburtsurkunden der Kinder) nicht in deutscher Sprache sind (hier meist russisch oder aus Ländern mit für mich nicht lesbaren Buchstaben), müssen diese übersetzt und beglaubigt werden? 

 

Vielen Dank für hilfreiche Infos.

 

LG

Ines M.

deusex
Experte
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Nachricht 2 von 23
1192 Mal angesehen

Stichwort: § 87 AO

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deusex
Experte
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Nachricht 3 von 23
1161 Mal angesehen

Also ich glaube Ihnen, dass Sie noch keine Antwort gefunden haben, weil Sie wohl noch nach keiner gesucht haben, außer hier.

Mal ganz ehrlich !

 

ChatGPT und dann DATEV Community wäre die richtige Abfolge; ggf. noch kurz Google vorher ins Boot holen.

 

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Nicht böse sein, aber eine Menge "einfache" Fragen überfluten wieder mal die "Fachcommunity" und es wird dadurch immer schwerer, echte fachliche Anfragen herauszufiltern bzw. werden diese somit sehr schnell ins Nirvana, also Seite 2, verschoben.

 

Danke.

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 23
1035 Mal angesehen

Hallo!

 

Wie können Sie sich denn sicher sein, dass es das "benötigte" Dokument ist, wenn Sie es selber nicht lesen können?

Sollte der Arbeitnehmer Ihnen schwören, dass es so ist, wie er/sie es sagt, dann bitte dieses Dokument eher wegschmeißen als es für echt zu halten 😉

 

mfg Torsten

 

p.s. und da es Dritte ebenfalls (und sehr wahrscheinlich) nicht lesen können -> besprechen wer die Kosten übernimmt und dann ein für die Personalunterlagen und Ämter (Kassen) sinnvolles Dokument ausstellen lassen (beglaubigt).

 

Höchstwahrscheinlich müssen diese Dokumente auch für andere Bereiche in der deutschen Sprache übersetzt und beglaubigt werden (z.B. Kita-Eintritt?), dass weiß ich nun aber nicht!!!

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p4ge
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 23
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Gleiche antwort wie bei fehlender Steuer ID. Liegt nicht vor = Klasse 6
Also hier: Keine Deutsche "Alternative"? = Höchstsatz

Menschlich tun mir die Leute natürlich erstmal leid, aber wenn ich was haben möchte, muss ich schon etwas dazu beisteuern.

inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 6 von 23
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Ihre Antwort ist respektlos. Ich suche vorher immer in anderen Medien nach Antworten, bevor ich in der Community nachfrage.

Des Weiteren werden hier auch Diskussionen geführt, wo ich mich frage, was die Leute hier doch für Zeit haben.

 

LG 

 

Ines M.

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Neu_hier
Erfahrener
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Nachricht 7 von 23
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Ich gehe davon aus, dass ein "Nachweis" im wahrsten Sinne nur dann ein Nachweis ist, wenn dieser auch inhaltlich verstanden werden kann.

Auch wenn Amtssprache deutsch ist, kann ein Nachweis in einer anderen Sprache durchaus ausreichend sein (z.B. englisch), wenn der Sachbearbeiter/Beamte/Arbeitgeber dieser Sprache mächtig ist.

 

Kann der vorlageverlangende jedoch das Dokument nicht zweifelsfrei lesen/verstehen, ist er sehr gut beraten, eine amtliche Übersetzung anzufordern und bis dahin von dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen auszugehen.

Am Ende stellt sich sonst ggf. heraus, dass es doch nur ein Nudelrezept war..... 

Danke
deusex
Experte
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Nachricht 8 von 23
934 Mal angesehen

@inesmattick  schrieb:

Ihre Antwort ist respektlos. Ich suche vorher immer in anderen Medien nach Antworten, bevor ich in der Community nachfrage.

Nein, meine Antwort ist "hinweisend, klarstellend, auffordernd, erklärend, darstellend . . . und offen"; wenn Sie das respektlos empfinden, ist das Ihre Sache und ich nehme es Ihnen einfach nicht ab, dass Sie sich zuvor kundig gemacht haben, den bei Google finden Sie in 10 Sekunden passende Treffer

 

Insofern bleibe ich dabei, dass Sie überhaupt nichts zuvor recherchiert haben und auch weiterhin dabei, dass die Community vielfach aus reiner Bequemlichkeit bemüht wird. So würd ichs dann dabei belassen . . . 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 23
905 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

 

Nein, meine Antwort ist "hinweisend, klarstellend, auffordernd, erklärend, darstellend . . . und offen"; wenn Sie das so empfinden, ist das Ihre Sache und ich nehme es Ihnen einfach nicht ab, dass Sie sich zuvor kundig gemacht haben, den bei Google finden Sie in 10 Sekunden passende Treffer

 

 

 


Wenn ich mich da mal einmischen darf. In dem aus chatGPT zitierten Text ist (schwammig, wie üblich bei chatGPT) zu lesen, dass Nachweise normalerweise in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen. 

 

Das heißt doch nichts. Wenn dies nur normalerweise erfolgen soll, wann gilt da eine Ausnahme?

 

Auch Google selbst gibt dazu keine brauchbaren Hinweise.

 

Letztlich ist auch mir keine konkrete Aussage der Sozialversicherung bekannt, wie mit ausländischen Geburtsurkunden umzugehen ist. Es soll zwar möglichst eine "internationale Geburtsurkunde" (mehrsprachig) vorgelegt werden. Aber da diese nach meiner Kenntnis nicht international geregelt ist und damit nicht in jedem Land zu erhalten ist, ist dies letztlich auch nichts eindeutiges.

 

Wir versuchen -um Problemen bei einer SV-Prüfung aus dem Wege zu gehen- deutsche oder zumindest englische Fassungen der Nachweise zu erhalten. Aber das ist auch nicht immer einfach. Im Extremfall muss man dann (notfalls im Rahmen der SV-Prüfung) eine beglaubigte Übersetzung erstellen lassen.

 

Ich finde also die Frage, ob jemand hierzu genaueres weiß, absolut nachvollziehbar.

inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 10 von 23
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Sorry, aber Schlauberger gibt es überall, die den ganzen Tag Zeit haben, um die Chats in der Community zu durchforsten und unverschämte Kommentare abzuliefern und hier auch noch als Experte geführt werden.

 

LG

 

Ines M.

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inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 11 von 23
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Hallo Uwe Lutz,

 

vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihre Antwort hat mir hier geholfen und ich weiß jetzt, was ich hier zu tun gedenke.

 

Nochmals Vielen Dank.

 

Liebe Grüße

 

Ines M.

deusex
Experte
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Nachricht 12 von 23
839 Mal angesehen

Herr Lutz, so sehr ich Ihre Meinung schätze, sehe ich das nach wie vor als eine rein überflüssige Fragestellung, da sich die Antwort und Handlung aus jeglichen Quellen und dem genannten Sachverhalt selbst ergibt. 

 

Bei ausländischen Arbeitnehmern, wo die Elternnachweise (Geburtsurkunden der Kinder) nicht in deutscher Sprache sind (hier meist russisch oder aus Ländern mit für mich nicht lesbaren Buchstaben), 

 

Vielleicht hilft Frau @inesmattick auch §28f SGB IV weiter.

 

 

Sorry, aber Schlauberger gibt es überall, die den ganzen Tag Zeit haben, um die Chats in der Community zu durchforsten und unverschämte Kommentare abzuliefern und hier auch noch als Experte geführt werden.

 

Nein, ich nutze die Community "bidirektional", wenn Sie verstehen, was ich meine und da ist es einfach lästig, laufend über (vermeintliche) Nichtigkeiten zu stolpern. Hierfür muss nicht extra "gesucht" werden.

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inesmattick
Einsteiger
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Nachricht 13 von 23
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Vielen Dank. Warum haben Sie nicht gleich diesen Hinweis gegeben sondern vorab so eine unnützige Diskussion aufgeführt. Somit habe ich doch etwas in den Händen, was ich uneinsichtigen Mandanten vorlegen kann.

 

Nochmals Danke.

 

LG

 

Ines.M

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deusex
Experte
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Nachricht 14 von 23
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Weil ich mir Ihnen zuliebe nun erst jetzt die Zeit genommen habe, eine rechtliche Quelle zu suchen. Hätten Sie auch hingekriegt . . . aber ja, ist halt wie es ist und "unnütz" war die Diskussion sicher nicht . . .😉

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steme
Fortgeschrittener
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Nachricht 15 von 23
739 Mal angesehen

Liebe Frau Ines M.,

 

bitte lassen Sie sich nicht von diesem "Erlebnis" jetzt entmutigen und stellen weiterhin Ihre Fragen hier in der Community. Ich denke (fast) jeder von uns kennt es, wenn man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht und es ist in meinen Augen völlig legitim sich dann "vom Schlauch schubsen" zu lassen.

 

Ich bin der Meinung - und so handhabe ich es auch - wenn sich jemand nicht die Zeit nehmen möchte auf eine - vermeintlich - leichtfertig oder zu schnell gestellte Frage zu antworten, dann zwingt ihn niemand sich damit länger als ein kurzes Überfliegen zu beschäftigen. Und das Argument, dass dann "Wichtige" Fragestellungen und Themen zu schnell auf Seite 2 landen, lasse ich auch nicht gelten, dafür sind hier zu viele Menschen mit zu vielen unterschiedlichen Interessen unterwegs. Was für den einen Wichtig ist, interessiert naturgemäß den anderen knapp die Hälfte.

 

Lange Rede, kurzer Sinn: Bitte fragen Sie auch weiterhin! 😊

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 16 von 23
727 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

Herr Lutz, so sehr ich Ihre Meinung schätze, sehe ich das nach wie vor als eine rein überflüssige Fragestellung, da sich die Antwort und Handlung aus jeglichen Quellen und dem genannten Sachverhalt selbst ergibt. 

 

...

 

Vielleicht hilft Frau @inesmattick auch §28f SGB IV weiter.

 

Grundsätzlich haben Sie mit dem Hinweis auf §28f SGB IV ja Recht.

 

Aber die Sozialversicherungsträger haben in den Grundsätzlichen Hinweisen für den Nachweis der Elterneigenschaft (2017-11-07_Grundsaetzliche_Hinweise_Beitragszuschlag_Kinderlose.pdf (gkv-spitzenverband.de)) schon zu den bisherigen Nachweisen auch die internationale Geburtsurkunde mit angegeben. Somit weichen die SV-Träger selbst von der Vorgabe des §28f ab, ohne dass dies ausdrücklich in den Hinweisen benannt wird. Von der Sprache ist dort gar keine Rede.

 

Daher halte ich die Frage nach wie vor für interessant und fragenswert, ob hierzu jemand noch weitere Informationen hat.

 

Okay, das konnte man so nicht aus der ursprünglichen Frage rauslesen.

 

Mich wurmte vermutlich nur die Antwort mit dem chatGPT-Zitat und dem Hinweis, das wäre doch eindeutig.

m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 17 von 23
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@Uwe_Lutz  schrieb:

Grundsätzlich haben Sie mit dem Hinweis auf §28f SGB IV ja Recht.

 

Aber die Sozialversicherungsträger haben in den Grundsätzlichen Hinweisen für den Nachweis der Elterneigenschaft (2017-11-07_Grundsaetzliche_Hinweise_Beitragszuschlag_Kinderlose.pdf (gkv-spitzenverband.de)) schon zu den bisherigen Nachweisen auch die internationale Geburtsurkunde mit angegeben.

Dabei frage ich mich jetzt: wie sieht eine internationale Geburtsurkunde aus?

 

Ich meine... der Arbeitnehmer könnte mir ja ein Rezept über eine russische Nudelsoße vorlegen und sagen, dass ist die internationale Geburtsurkunde, oder?

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deusex
Experte
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Nachricht 18 von 23
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Mich wurmen Beiträge wie dieser und aktuell bspw. dieser

 

Meine Steuern, mit einem Zugang auf 2 Profile zugr... - DATEV-Community - 362842

 

immer mehr, da man zusehends "gedankenfrei" Banales fragt und erwartet, schnell, richtige Antworten zu bekommen und ich den Eindruck habe, dass hier zusätzlich ein aussgeprägtes Anspruchsdenken entsteht; der ein oder andere bedient dies dann auch noch. 

 

Letzte Woche war auch so ein "Herzchen" unterwegs, die erwartete, dass die DATEV schnell antwortet und Dinge umsetzt, aber offensichtlich null Praxis- bzw. Programmerfahrung vorhanden ist.

 

Mich wurmt weiterhin, dass die Community dadurch aufgeblasen und unübersichtlich wird und einfach zu sagen, "ja, dann antworte eben nicht" oder "blätter einfach weiter", ist zu kurz gesprungen.
"Warum suchst Du denn im Heuhaufen? Heb die Stecknadel doch einfach auf . . . !"

 

... und dass eine "bucket list" in kyrillisch in diesem Beitrags-Kontext nicht ausreichend ist, dürfte offensichtlich und jedem klar sein und wenn ich grundsätzlich planlos bin, dann befrage ich zunächst Google oder ChatGPT und habe zumindest Anhaltspunkte, auf denen ich aufbauen kann.

 

Man darf auch gerne mal gegenteiliger Meinung sein, denke ich.

 

Man sieht hier leider den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr . . . Schade drum.

 

edit: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99027002012002/herausgeber/ST-393396522/region/15 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 19 von 23
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@m_brunzendorf  schrieb:

Dabei frage ich mich jetzt: wie sieht eine internationale Geburtsurkunde aus?

 


Dies sollte auf jeden Fall eine mehrsprachige Urkunde sein - und da sollte m.E. eine lesbare Sprache (im Regelfall ja englisch) mit dabei sein.

MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 20 von 23
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High,

 

Mich wurmen Beiträge wie dieser und aktuell

Ok, aber ist die Community nicht auch zur Antwort auf beschwerende, "unmögliche" oder andere Fragen hier?

 

Selbstverständlich können wir hier Fragen lesen, wo wir denken: "Aua"😂

 

 

 

Gruss Mike, und ruhige Erholung von dieser Aufregung.

 

 

ps. da wurde schon etwas dazu geschrieben.

 

 

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 21 von 23
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@m_brunzendorf  schrieb:
Ich meine... der Arbeitnehmer könnte mir ja ein Rezept über eine russische Nudelsoße vorlegen und sagen, dass ist die internationale Geburtsurkunde, oder?

So lange die Namen der Eltern, der Name des Kindes und ein passendes Datum im Rezept vorkommen …

Ich habe heute (mal wieder) einen Stapel Nachweise weggearbeitet, die rumänische Geburtsurkunde hat die Feldbezeichnungen jeweils nochmal in Französisch und Englisch drunter stehen. Die moldauische hat es nur auf Rumänisch da stehen, als Lateiner habe ich davon aber auch genug verstanden für ein "seems legit".

Denn Hand aufs Herz, wer von uns schaut denn zusätzlich noch nach, wie die Geburtsurkunde des Landes tatsächlich aussieht und ob uns hier nicht eine "Urkunde" des dortigen Reichsbürger-Äquivalents untergejubelt wurde?

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m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 22 von 23
542 Mal angesehen

@rschoepe  schrieb:
So lange die Namen der Eltern, der Name des Kindes und ein passendes Datum im Rezept vorkommen …

 

Deswegen ist mir ja die Frage eingefallen, denn bei einem russischen Rezept in kyrillisch (schreibt man das so?) würde ich ganz sicher den Namen der Eltern und des Kindes nicht lesen können. 🙂

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 23 von 23
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Das stimmt, bei den kasachischen Geburtsurkunden war ich auch ganz froh, dass die deutsche Übersetzung direkt dahinter geheftet war. Wobei das ja trotzdem ein sehr seltsam formatiertes Rezept wäre. 😉

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letzte Antwort am 12.07.2023 16:04:20 von rschoepe
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