Hallo!
Ein Mitarbeiter hatte einen Tag Urlaub im August (15ter) und wurde am 28. - 30. August krank.
Da die Krankheit zum Abrechnungslauf im vergangen Monat noch nicht bekannt
war, rechnete ich also normal ab + den einen Tag Urlaub.
Nun habe ich die 3 Tage Krankheit per Nachberechnung erfasst. Jedoch wurde das Urlaubsentgelt (Stammlohnart 501) gekürzt.
Wird durch Krankheit das Urlaubsentgelt (immer) geringer ausfallen? Woran kann es liegen?
mfg Torsten
Hallo Torsten,
damit keine Kürzung des Urlaubsentgelts erfolgt, ist es notwendig, die Lohnart für die Lohnfortzahlung im Baulohn zu schlüsseln.
Bitte schlüsseln Sie unter Mandantendaten / Lohnarten / Baulohn im Feld Heranziehen der Stunden/Beträge die Eingabe „Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsgenossenschaft“. Sollte diese Schlüsselung bei Ihnen vorliegen, kann die Berechnung der Lohnfortzahlung nach Durchschnitt zu einer geringfügigen Abweichung in der Berechnung des Urlaubs führen- dies ist jedoch so korrekt.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG