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Baulohn -> Urlaub + Krankheit

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letzte Antwort am 23.09.2019 09:08:24 von Katharina_Dietl
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kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
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Hallo!

Ein Mitarbeiter hatte einen Tag Urlaub im August (15ter) und wurde am 28. - 30. August krank.

Da die Krankheit zum Abrechnungslauf im vergangen Monat noch nicht bekannt

war, rechnete ich also normal ab + den einen Tag Urlaub.

Nun habe ich die 3 Tage Krankheit per Nachberechnung erfasst. Jedoch wurde das Urlaubsentgelt (Stammlohnart 501) gekürzt.

Wird durch Krankheit das Urlaubsentgelt (immer) geringer ausfallen? Woran kann es liegen?

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
78 Mal angesehen

Hallo Torsten,

damit keine Kürzung des Urlaubsentgelts erfolgt, ist es notwendig, die Lohnart für die Lohnfortzahlung im Baulohn zu schlüsseln.

Bitte schlüsseln Sie unter Mandantendaten / Lohnarten / Baulohn im Feld Heranziehen der Stunden/Beträge die Eingabe „Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsgenossenschaft“. Sollte diese Schlüsselung bei Ihnen vorliegen, kann die Berechnung der Lohnfortzahlung nach Durchschnitt zu einer geringfügigen Abweichung in der Berechnung des Urlaubs führen- dies ist jedoch so korrekt.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.09.2019 09:08:24 von Katharina_Dietl
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