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Arbeitsunfall - Daten an BG übermitteln?!

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letzte Antwort am 15.09.2020 16:49:51 von OLJA
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kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1076 Mal angesehen

Hallo!

 

Wird eine Übermittlung der Daten an die BG automatisch erstellt bzw über die EEL an die BG weitergeleitet?

 

 

Der Mitarbeiter war vom 16.06.2020 bis zum 26.06.2020 aufgrund des Arbeitsunfalles ausgefallen.

Die Fehlzeit habe ich nun hinterlegt (gem Dokument 1021679 - Punkt 5 EEL mit AU)

Es wurde keine EEL erstellt (Monat Juni + DÜ Entgeltersatzleistung)

 

 

Wir nehmen nur an U2 teil.

 

 

(Wie) kann  ich die Meldung an die BG über Datev erstellen?

 

gruß Torsten

OLJA
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1053 Mal angesehen

Hallo Torsten,

 

bei einem Arbeitsunfall ist erstmal der AG in der Pflicht und muss 6 Wochen den Lohn weiterbezahlen. Da dein Unternehmen nur U2-pflichtig ist, erhält das Unternehmen keine Ausgleichszahlung der Krankenkasse.

 

Nach den 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung. Dann erhält der AN Verletztengeld der BG.

 

Du musst nach 6 Wochen in den Fehlzeiten, die Fehlzeit Verletztengeld bei Krankheit / Kur eingeben. Die Meldung an die BG wird automatisch erstellt.

 

In deinem Fall ist keine Eintragung in den Fehlzeiten notwendig, da der Ausfall nur eine Woche dauerte.

 

Generell gilt, dass eine Unfallmeldung an die BG gemacht werden muss, wenn der AN 3 oder mehr Tage ausfällt. Diese Meldung kann jedoch nicht über DATEV erstattet werden. Zumeist haben die BGs ein eigenes Portal, in welchem die Unfallmeldung erstattet werden muss.

 

Kleiner Hinweis: Bitte die Unfallmeldung nach 3 Tagen erstatten, da sonst die BG Leistungen gegebenfalls verweigern kann. Bei schweren Unfällen bzw. Tod des Arbeitnehmers ist eine Meldung umgehend vorab telefonisch zu erstatten.

 

Mit besten Grüßen

 

OLJA

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letzte Antwort am 15.09.2020 16:49:51 von OLJA
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